Rechtssatznummer
7Entscheidungsdatum
22.09.2020Norm
KommStG 1993 §2 litaRechtssatz
Das Fehlen persönlicher Weisungen wird auch durch die vertraglich vereinbarte Berichtspflicht nicht ausgeglichen. Das Fehlen einer persönlichen Weisungsbindung spricht gegen das Vorliegen eines Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs 2 EstG.
Schlagworte
Finanzrecht; Kommunalsteuer; Festsetzung; Gesellschaft; Geschäftsführer; Dienstverhältnis;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1280.001.2019Zuletzt aktualisiert am
04.12.2020