RS Lvwg 2020/9/22 LVwG-AV-1280/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.2020
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

22.09.2020

Norm

KommStG 1993 §2 lita
KommStG 1993 §11
EStG 1988 §47 Abs2

Rechtssatz

Ein Unternehmerrisiko liegt nicht vor, wenn der Bezug bei negativer Wirtschaftsentwicklung gekürzt wird (vgl VwGH 2003/14/0023). Eine bei Eintreten einer Verlustsituation mögliche Reduktion begründet kein typisches Unternehmerrisiko, sondern lässt vielmehr einen vom Erfolg der Geschäftsführertätigkeit unabhängigen Fixbezug erkennen (vgl VwGH 2004/13/0021).

Schlagworte

Finanzrecht; Kommunalsteuer; Festsetzung; Gesellschaft; Geschäftsführer; Dienstverhältnis;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1280.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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