Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
22.09.2020Norm
KommStG 1993 §2 litaRechtssatz
Ein Unternehmerrisiko liegt nicht vor, wenn der Bezug bei negativer Wirtschaftsentwicklung gekürzt wird (vgl VwGH 2003/14/0023). Eine bei Eintreten einer Verlustsituation mögliche Reduktion begründet kein typisches Unternehmerrisiko, sondern lässt vielmehr einen vom Erfolg der Geschäftsführertätigkeit unabhängigen Fixbezug erkennen (vgl VwGH 2004/13/0021).
Schlagworte
Finanzrecht; Kommunalsteuer; Festsetzung; Gesellschaft; Geschäftsführer; Dienstverhältnis;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1280.001.2019Zuletzt aktualisiert am
04.12.2020