RS Lvwg 2020/9/28 LVwG-AV-810/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

28.09.2020

Norm

AWG 2002 §1 Abs3
AWG 2002 §15 Abs5a
AWG 2002 §73 Abs1

Rechtssatz

Ein Behandlungsauftrag kann nach § 73 Abs 1 AWG 2002 auch bei Zuwiderhandeln gegen die in § 15 Abs 5a AWG 2002 genannten Verpflichtungen erteilt werden. Eine Stellung als „Verpflichteter“ im Falle des § 15 Abs 5b AWG 2002 kann mit der Verletzung der Verpflichtung zur Übergabe von Abfällen an einen in Bezug auf die Sammlung oder Behandlung der Abfallart berechtigten Abfallsammler oder -behandler nach § 15 Abs 5a leg cit. begründet werden (vgl VwGH Ra 2016/05/0100 mwN).

Schlagworte

Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsauftrag; Altfahrzeug; Lagerung; Gefährdung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.810.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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