Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
28.09.2020Norm
AWG 2002 §1 Abs3Rechtssatz
Ein Behandlungsauftrag kann nach § 73 Abs 1 AWG 2002 auch bei Zuwiderhandeln gegen die in § 15 Abs 5a AWG 2002 genannten Verpflichtungen erteilt werden. Eine Stellung als „Verpflichteter“ im Falle des § 15 Abs 5b AWG 2002 kann mit der Verletzung der Verpflichtung zur Übergabe von Abfällen an einen in Bezug auf die Sammlung oder Behandlung der Abfallart berechtigten Abfallsammler oder -behandler nach § 15 Abs 5a leg cit. begründet werden (vgl VwGH Ra 2016/05/0100 mwN).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsauftrag; Altfahrzeug; Lagerung; Gefährdung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.810.001.2019Zuletzt aktualisiert am
03.12.2020