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L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SteiermarkNorm
AVG §68 Abs4 Z4Rechtssatz
Stattgebung - Nichtigerklärung einer Baubewilligung - Ein Bescheid, mit welchem ein Bewilligungsbescheid nach § 68 Abs. 4 AVG als nichtig aufgehoben wird, ist grundsätzlich einem Vollzug zugänglich (vgl. etwa VwGH 4.7.2006, AW 2006/06/0030, oder auch 19.5.2006, AW 2006/05/0030).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Baurecht VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020060005.J01Im RIS seit
30.11.2020Zuletzt aktualisiert am
30.11.2020