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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Beachte
Rechtssatz
Bei drohenden körperlichen Übergriffen bis hin zum "Ehrenmord" durch die eigene Familie kann Asylrelevanz nicht ohne Weiteres verneint werden (vgl. etwa VwGH 9.9.2010, 2007/20/1091; VwGH 25.03.2015, Ra 2014/18/0153). Ungeachtet des (möglichen) Konventionsgrundes käme aber bei mangelnder Schutzfähigkeit des Staates jedenfalls subsidiärer Schutz gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 in Betracht, der nicht bloß zu Abschiebeschutz führt, sondern einen eigenen internationalen Schutzstatus begründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020180172.L02Im RIS seit
04.12.2020Zuletzt aktualisiert am
04.12.2020