TE Bvwg Erkenntnis 2020/7/15 W124 2143092-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 15.07.2020
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Entscheidungsdatum

15.07.2020

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §54 Abs1 Z1
AsylG 2005 §55 Abs1 Z1
AsylG 2005 §55 Abs1 Z2
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4

Spruch

W124 2143092-1/27E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung mündlicher Verhandlungen am XXXX , XXXX und XXXX zu Recht erkannt:

A)

I. Die Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte I. und II. gemäß §§ 3 Abs. 1 und 8 Abs. 1 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.

II. Der Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte III. und IV. stattgegeben, eine Rückkehrentscheidung in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan gem. § 9 BFA-VG idgF auf Dauer für unzulässig erklärt und XXXX , geb. XXXX , gem. § 55 Abs. 1 Z 1 und Z 2 und § 54 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus" für die Dauer von 12 Monaten erteilt.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.


Text


ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:

I.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) reiste unrechtmäßig in das Bundesgebiet ein und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.

Am selben Tag erfolgte seine Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Zuge welcher er angab, er sei afghanischer Staatsangehöriger und gehöre der Volksgruppe der Hazara sowie der schiitischen Glaubensrichtung des Islams an. Er stamme aus der afghansichen Provinz Daikundi, wo er von 2002 bis 2006 die Grundschule besucht habe. Im Herkunftsstaat habe er keine Angehörigen mehr. Er sei gemeinsam mit seiner Mutter, XXXX , nach Österreich geflüchtet. Ansonsten habe er in Österreich oder einem anderen Mitgliedstaat der EU keine Angehörigen. Er habe etwa eineinhalb Jahre im Iran gelebt. Vor circa sechs Monaten sei er jedoch nach Afghanistan abgeschoben worden. In Afghanistan habe er als Schäfer und Landwirt gearbeitet, während er im Iran am Bau tätig gewesen sei. Zu seinen Fluchtgründen führte er an, dass es in Afghanistan sehr unsicher gewesen sei und dort Krieg geherrscht habe. Als er vom Iran nach Afghanistan abgeschoben wordden sei, habe er dort keine Bleibe und keine Zukunft gehabt. Daher habe er sich entschieden, gemeinsam mit seiner Mutter zu flüchten.

I.2. Am XXXX erfolgte die niederschriftliche Einvernahme des BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt). Zu seiner Erstbefragung führte er an, seine Angaben seien ihm nicht rückübersetzt worden, er habe aber die Wahrheit gesagt. Lediglich sein Geburtsdatum sei falsch protokolliert worden. Zu seiner Person führte er an er sei am XXXX im Dorf XXXX im Distrikt XXXX in der Provinz Daikundi geboren. Der BF sei gesund und befinde sich weder in ärztlicher noch in medikamentöser Behandlung. Ein Jahr habe er in einem Flüchtlingslager im Iran gelebt, dies sei im Jahr XXXX , sohin XXXX gewesen. Angehörige habe er im Herkunftsstaat nicht mehr. Vor einem Monat habe er jedoch seinen Nachbarn angerufen und ihn gebeten, ihm Dokumente zu senden. Das Original seiner Tazkira habe er verloren, im Haus in Afghanistan habe sich jedoch noch eine Kopie befunden. Diese habe ihm der Nachbar per E-Mail zukommen lassen. Der BF sei ledig und habe keine Kinder.

In der Folge wurde der BF zu seinem Privat- und Familienleben in Österreich befragt.

Zu seinem Leben in Afghanistan führte er an, er habe 11 Jahre die Schule besucht. Ferner habe er als Landarbeiter sowie als Bauarbeiter gearbeitet. Er habe nur halbtags gearbeitet, da er vormittags die Schule besucht habe. Dadurch habe er 8.000 Afghani, sohin circa € 140, -- , pro Monat verdient. Sie seien über die Runden gekommen. Wenn er gerade keine Arbeit gehabt habe, habe ihn niemand untersützt. Seine Mutter sei Hausfrau gewesen und habe keine Arbeit gehabt. Gelegentlich habe sie aber für die Nachbarn genäht oder geputzt. Vor der Ausreise aus dem Herkunftsstaat sei seine wirtschaftliche Situation mittelmäßig gewesen.

Sein Vater sei Soldat gewesen und sei im Jahr XXXX , sohin XXXX , von den Taliban getötet worden. Stationiert sei sein Vater in der Provinz Uruzgan gewesen. Er sei mit circa 15 Personen in Richtung Kabul unterwegs gewesen, als die Gruppe von den Taliban aufgehalten und getötet worden sei. Regierungsleute hätten daraufhin einige Taliban festgenommen, viele hätten aber flüchten können. Soldaten der Regierung hätten die Taliban angegriffen. Die Angehörigen der getöteten Taliban hätten daraufhin gedroht, dass sie die Familienmitglieder ausfindig machen würden. Die Polizei habe ihn über diese Drohungen in Kenntnis gesetzt. Konkret sei ihm 20 Tage nach dem Tod seines Vaters von der Polizei gesagt worden, sie sollten auf sich achtgeben, da sie bedroht werden würden. Danach seien sie ein Jahr in Afghanistan geblieben. Befragt, warum die Taliban Rache nehmen hätten wollen, führte er aus, einige der Taliban seien von den Sicherheitsbeamten getötet worden.

Persönlich habe der BF keine Probleme mit den Behörden in Afghanistan gehabt. Im Herkunftsstaat habe er gemeinsam mit seiner Mutter in einem Haus in der Provinz Daikundi gelebt. Ihnen gehöre ein Grudstück mit einer Fläche von einem Jirib.

Von seiner Kindheit bis zu seiner Ausreise habe er an derselben Adresse in Afghanistan gelebt. Lediglich ein Jahr sei er in einem Flüchtlingslager im Iran aufhältig gewesen. Im Iran habe er einen Asylantrag gestellt. Sie hätten jedoch gewollt, dass er nach Syrien in den Krieg ziehe. Dann sei er nach Afghanistan zurückgekehrt und sei etwa neun Monate in Afghanistan geblieben. Die Kosten für die Flucht hätten 400.000 Afghani, sohin € 5.200, --, betragen. Zur Finanzierung der Flucht hätten seine Mutter und er ihre Ersparnisse aufgewendet. Zusätzlich hätten sie Hausinventar verkauft. Im August 2015 hätten sie Afghanistan verlassen und seien im XXXX in Österreich angekommen.

Zu seinen Fluchtgründen brachte der BF vor, in Afghanistan sei die Lage unsicher, weshalb er Angst um sein Leben gehabt habe. Da er sich im Herkunftsstaat nicht wohlgefühlt habe, sei er in den Iran verzogen. Auch dort habe er nicht bleiben können. Weitere Fluchtgründe habe er nicht. Im Fall der Rückkehr fürchte er um sein Leben. In Afghanistan herrsche Krieg und es sei nirgends sicher.

Im Zuge der Einvernahme wurden folgende Dokumente in Vorlage gebracht:

-        Tazkira (in Kopie);

-        Bestätigung über die Teilnahme an einem Kurs zum Spracherwerb und zur interkulturellen Lernfähigkeit, die Teilnahme an Freizeit-, Sport- und Ausflugsangeboten der XXXX XXXX sowie des freiwilligen und ehrenamtlihen Engagements durch Mitarbeit bei Veranstaltungen und örtlichen Vereinen;

-        Lichtbilder.

I.3. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz betreffend die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) sowie betreffend die Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach § 57 AsylG 2005 wurde ihm nicht erteilt. Gegen ihn wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen. Ferner wurde festgestellt, dass eine Abschiebung nach Afghanistan gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt III.). Als Frist für die freiwillige Ausreise wurden gemäß § 55 Abs. 1 bis Abs. 3 FPG 14 Tage ab Rechtskraft der Entscheidung festgelegt (Spruchpunkt IV.).

I.4. Mit fristgerechter Beschwerde vom XXXX wurde dieser Bescheid vollinhaltlich wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens, mangelhafter Bescheidbegründung sowie unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Vater des BF sei Mitglied der afghanischen Sicherheitskräfte gewesen und sei von den Taliban während seines Dienstes getötet worden. Nach diesem Vorfall seien mehrere Taliban ums Leben gekommen, sodass sich der BF nunmehr vor (angekündigten) Racheakten fürchte. Aus diesem Grund habe er den Herkunftsstaat verlassen und sei zunächst in den Iran geflüchtet. Als man ihn dort in den Krieg schicken habe wollen, sei er nach Afghanistan zurückgekehrt, um in der Folge mit seiner Mutter nach Europa zu flüchten. Im Hinblick auf das durchgeführte Verfahren wurde moniert, dass die belangte Behörde ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht gegenständlich nicht nachgekommen sei. Falls asylrelevante Antworten ausgeblieben seien, wäre der BF bereit gewesen, weiter an der Sachverhaltsermittlung mitzuwirken. Bei Durchführung eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens sowie richtiger rechtlicher Beurteilung hätte die Behörde zu dem Ergebnis kommen müssen, dass dem BF der Status des Asylberechtigten zuzuerkennen gewesen wäre.

I.5. Am XXXX langte die Beschwerdevorlage beim Bundesverwaltungsgericht ein.

I.6. Am XXXX fand eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache Dari statt. Das Bundesamt verzichtete bereits mit Beschwerdevorlage auf die Teilnahme an einer mündlichen Beschwerdeverhandlung. Im Zuge der Verhandlung wurden sowohl der BF (in der Folge P1), als auch seine Mutter (in der Folge P2) als beschwerdeführende Parteien einvernommen.

Im Zuge der Verhandlung wurden folgende verfahrensrelevante Dokumente (in Kopie) in Vorlage gebracht:

-        Empfehlungsbericht vom XXXX mit Beilage über Stundenabrechnungsbogen (Beilage A);

-        Marktgemeinde XXXX über freiwillige Arbeiten (Beilage B);

-        Tazkira (Beilage D);

-        Schulzeugnisses (Beilage F)

Die Verhandlung nahm im Wesentlichen folgenden Verlauf:

[…]

P1: Es geht mir gut, ich nehme keine Medikamente und bin in keiner ärztlichen Behandlung.

P2: Ich leide an Kopfschmerzen und deshalb bin ich in ärztlicher Behandlung.

[…]

R: Werden die Angaben zur Fluchtgeschichte aufrechterhalten und entsprechen diese der Wahrheit?

P1: Außer dem Alter waren die Angaben richtig. Meine Angaben stimmen, ich habe jetzt die Kopie einer Tazkira. Die Fluchtgründe stimmen.

P2: Ich bin Analphabetin und daher können meine Zeitangaben nicht stimmen. Meine Erstbefragung war vor fünf Jahren. Die Fluchtgründe stimmen. Ich wurde bei der Polizei nicht ausführlich befragt.

[…]

Die P2 verlässt um 9:50 Uhr den Verhandlungssaal.

Eröffnung des Beweisverfahrens

[…]

R: Wo sind Sie geboren?

P1: Ich wurde in der Provinz Daikundi, Distrikt XXXX , Dorf XXXX geboren.

R: Haben Sie etwas dagegen, wenn Ihre Angaben hinsichtlich Ihrer Aussage durch einen SV überprüft werden?

P1: Ich bin einverstanden, dass Erhebungen durchgeführt werden.

R: Wo haben Sie gelebt, von Ihrer Geburt an bis zu Ihrer Reise nach Österreich, in welchen Dörfern, Städten, in welchem Zeitraum?

P1: Ich blieb bis zu meinem neunten Lebensjahr im Dorf und danach begann ich im Dorf in die Schule zu gehen. Ich bin elf Jahre im selben Dorf in die Schule gegangen.

R: Wie lange haben Sie in diesem Dorf gelebt?

P1: Ich habe immer in meinem Heimatdorf gelebt, ich war nur ein Jahr im Iran aufhältig und das war, als ich 21 Jahre alt war.

R: Was war, als Sie 21 Jahre alt geworden sind?

P: Ich war in diesem Alter im Iran.

R: Haben Sie bis zu Ihrer Ausreise aus Afghanistan an der von Ihnen angegebenen Adresse durchgängig gelebt?

P1: Ich war ununterbrochen in meinem Heimatdorf. Vormittags bin ich in die Schule gegangen und nachmittags habe ich gearbeitet.

R: Haben Sie außerhalb der von Ihnen angegeben Heimatadresse woanders in Afghanistan gelebt?

P1: Nein, ich habe nur das Dorf wegen Besuchen für drei Tage oder einer Woche verlassen, ansonsten war ich ununterbrochen im Dorf.

R: Wenn Sie sagen Sie waren für drei Tage oder eine Woche auf Besuch, wo sind Sie da hingefahren?

P1: Ich war in den Provinzen Bamyan und Kabul. Das waren Exkursionen seitens der Schule.

R: Sind Sie da längere Zeit dort gewesen und haben Sie im Zuge der Exkursionen dort übernachtet?

P1: Wir haben dort auch in einem Hotel übernachtet.

R: Wenn Sie meinen mit „wir“, meinen Sie Ihre Mitschüler?

P1: Mit „wir“ meine ich meine Mitschüler.

R: Wann sind Sie in den Iran gereist, wie alt waren Sie da?

P1: Als ich 21 Jahre alt war ging ich in den Iran. Das war im ersten oder zweiten Monat des Jahre XXXX (entspricht nach Angaben des Dolmetschers: März/April 2013).

R: Wie lange haben Sie sich dann im Iran aufgehalten?

P1: Ein Jahr und zwei oder drei Monate.

R: Haben Sie Afghanistan direkt von der von Ihnen angegeben Heimatadresse verlassen?

P1: Ja.

R: Sind Sie vom Iran wieder nach Afghanistan zurückgekehrt?

P1: Ja, ich war im Iran in einem Flüchtlingslager und wurde dort nicht als Flüchtling anerkannt. Die iranischen Behörden sagten mir, dass ich entweder nach Syrien in den Krieg gehen müsste oder nach Afghanistan abgeschoben werde. Ich ging dann nach Afghanistan zurück.

R: Wo sind Sie dann hingegangen, nachdem Sie nach Afghanistan zurückgegangen sind?

P1: Ich war bei meinen Freunden, ich konnte nicht nach Hause zurückgehen.

R: Wo genau, Dorf, Distrikt, Provinz?

P1: Ich war in der Provinz Daikundi, Distrikt XXXX , Dorf XXXX . Ab und zu ging ich auch in mein Heimatdorf.

R: Wie weit war dieses Dorf XXXX von Ihrem Heimatdorf entfernt?

P1: Eine Stunde Autofahrt entfernt und ca. acht Stunden Fußmarsch.

R: Wie lange haben Sie sich bei Ihren Freunden im Dorf XXXX aufgehalten?

P1: Ich war neun bis zehn Monate bei meinen Freunden, die meiste Zeit habe ich im Dorf XXXX verbracht, aber ich war auch in anderen Dörfern und Städten.

R: Wie oft sind Sie in dem Zeitraum, in dem Sie bei Ihren Freunden gewesen sind, in Ihrem Heimatdorf gewesen, wie oft haben Sie in diesem Zeitraum Ihr Heimatdorf aufgesucht?

P1: Ca. zehn- bis elfmal in den zehn Monaten.

R: Wie lange waren Sie dann jeweils bei diesem Aufsuchen Ihres Heimatdorfes dort aufhältig?

P1: Ich war jeweils ein oder zwei Nächte dort.

R: Wie sind Sie dann dort, von Ihren Freunden, zu Ihrem Heimatdorf hingekommen?

P1: Mit einem Fahrzeug, mit dem Auto.

R: Hat das Auto Ihnen gehört?

P1: Mit dem Taxi.

R: Wie lange kannten Sie Ihre Freunde schon?

P1: Ich kenne sie von der Schulzeit.

R: Wie heißen Ihre Freunde?

P1: XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , XXXX (Familienname nicht bekannt), XXXX , XXXX .

R: Haben diese Freunde alle in einem Haus gewohnt?

P1: Ja.

R: Sind das Geschwister oder sind das mehrere Familie, die in einem Haus wohnen?

P1: Nein, sie sind nicht Geschwister und sind von verschiedenen Familie und verschiedenen Adressen.

R: Was heißt „verschiedene Adressen“?

P1: Sie leben alle in der Provinz Daikundi, manche leben im Dorf XXXX und manche in der Stadt XXXX .

R: Wer lebt im Dorf XXXX und wer lebt in XXXX ?

P1: XXXX , Dorf XXXX ;
XXXX , Stadt XXXX ;
XXXX , Dorf XXXX ;
XXXX , Stadt XXXX ;
XXXX , Dorf XXXX ;
XXXX (Familienname nicht bekannt), Stadt XXXX ;
XXXX , Stadt XXXX ;
XXXX , Stadt XXXX .

R: Welcher Volksgruppe haben diese Freunde angehört?

P1: Hazara.

R: Sind Sie verheiratet?

P1: Nein.

R: Haben Sie Kinder?

P1: Nein.

R: Wer hat an der von Ihnen zuerst angegeben Heimatadresse gelebt?

P1: Meine Mutter, mein Vater und ich. Ich habe keine Geschwister.

R: Wer lebt jetzt an der von Ihnen zuerst angegeben Heimatadresse?

P1: Zurzeit lebt niemand in unserem Haus. Es gibt eine Person, die einmal in der Woche vorbeischaut, ob alles in Ordnung, dass nichts kaputtgeht.

R: Wer ist diese Person, die nachschaut?

P1: Die Person heißt XXXX , sein Vater heißt XXXX . XXXX ist ein Bauer. Wir haben ihm auch unsere Grundstücke gegeben, damit er für sich Gemüse und Getreide anbauen kann.

R: Welcher Ethnie gehört dieser XXXX an?

P1: Hazara.

R: Stehen Sie mit XXXX in Kontakt?

P1: Ja, manchmal rufe ich ihn an.

R: Was heißt „manchmal“?

P1: Einmal im Monat.

R: Ist zu Hause alles in Ordnung?

P1: Er sagte, dass alles in Ordnung ist.

R: Welche Schul- bzw. Berufsausbildung haben Sie?

P1: Ich habe elf Jahre die Schule besucht. Nach dem zwölften Schuljahr kann man sich einen Beruf aussuchen. Ich habe neben der Schule, den Beruf des Fliesenlegers auf der Baustelle gelernt.

R: Wie hat die Firma oder der Lehrherr geheißen, wo Sie diesen Beruf gelernt haben?

P1: Der Meister hieß XXXX .

R: Wo hat der Lehrherr sein Geschäft, seine Firma oder Baustelle gehabt?

P1: Das war unser Lehrer in der Schule, der uns in diesem Fachgebiet unterrichtet hat. Der Meister hieß XXXX , für diesen habe ich Fliesen gelegt.

R: Haben Sie auf verschiedenen Baustellen gearbeitet?

P1: Ja.

R: Wie lange haben Sie diesen Beruf ausgeübt?

P1: Von meinem 16. Lebensjahr bis zu meinem 21. Lebensjahr habe ich diesen Beruf ausgeübt.

R: Was haben Sie da durchschnittlich monatlich als Fliesenleger verdient?

P1: Ich wollte nur diesen Beruf erlernen und habe dafür 8.000 Afghani monatlich bekommen.

R: Haben Sie mit diesem Einkommen Ihr Auslangen gefunden?

P1: Das war für mich ein Taschengeld und mein Vater hat auch gearbeitet und auch für den Unterhalt gesorgt.

R: Fragewiederholung.

P1: Ich habe an die Zukunft gedacht.

R: Was heißt in diesem Zusammenhang mit dieser Frage: „Ich habe an die Zukunft gedacht.“?

P1: Ich meine damit, dass es für mich ausreichend war. Ich konnte mit diesem Geld meine Schulausgaben finanzieren.

R: Konnten Sie mit diesem Geld Ihren Lebensunterhalt bestreiten?

P1: Nein, das war nicht ausreichend für mich.

R: Wie lange haben Sie denn die Schule besucht?

P1: Elf Jahre.

R: Bis zum wievielten Lebensjahr haben Sie die Schule besucht?

P1: Bis zu meinem 19. oder 20. Lebensjahr habe ich die Schule besucht.

R: Welche Schule haben Sie bis zum 19. oder 20. Lebensjahr besucht?

P1: Es war ein Gymnasium.

R: Wie hat denn dieses Gymnasium geheißen, dass Sie besucht haben?

P1: XXXX .

R: Wo war diese Schule, in welchem Dorf, in welcher Stadt?

P1: Das war in unserem Heimatdorf in XXXX .

R: Wie hat der Direktor dieser Schule geheißen, wie Sie die letzte Klasse der Schule besucht haben?

P1: Er hieß XXXX .

R: Hat es in Ihrer Schule so etwas wie einen Klassenlehrer gegeben, der alleine für diese Klasse zuständig war?

P1: Er heißt XXXX , Klassenvorstand.

R: Sie haben gesagt, Sie haben für diese Schule bezahlt, wie viel haben Sie monatlich Schulgeld bezahlen müssen?

P1: Das war eine staatliche Schule, ich habe vorher gemeint, dass ich damit Heft, Kugelschreiber und sonstigen Schulbedarf bezahlt habe.

R: Wie viel Geld haben Sie für diese Utensilien benötigt?

P1: Hefte, Kugelschreiber, Stifte, Schultasche, Kleidung, ca. 5.000 – 6.000 Afghani. Einmal im Jahr bin ich für die Schule zwecks Utensilien und Kleidung einkaufen gegangen. Die Ausgabe betrug dafür ca. 8.000 Afghani. Weitere Utensilien habe ich bei Bedarf immer wieder nachkaufen müssen.

R: Wie viel haben Sie durchschnittlich, abgesehen vom Schulbeginn, monatlich für Ihre Schule an Ausgaben gehabt?

P1: Während des Schuljahres, abgesehen vom Schulbeginn, ca. 5.000 Afghani monatlich.

R: Bis zur wievielten Klasse sind Sie in das Gymnasium gegangen?

P1: Ich besuchte fünf Jahre lang die Volksschule und drei weitere Jahre die Mittelschule und dann drei Jahre Gymnasium.

R: Fragewiederholung.

P1: Bis zur elften Klasse im Gymnasium.

R: Sie haben beim BFA gesagt, dass Sie auch Erfahrung als Landarbeiter haben, was haben Sie da gemacht?

P1: Wir besaßen Grundstücke und haben diese bewirtschaftet. Ich habe meinem Vater in der Landwirtschaft geholfen, wir hatten einen Arbeiter/Bauern, er ebenfalls uns in der Landwirtschaft geholfen hat.

R: Haben Sie diesen einen Arbeiter/Bauer bezahlen müssen?

P1: Wir haben ihm einen Teil der Ernte gegeben.

R: Was haben Sie dort angebaut?

P1: Weizen, Mais, Kartoffel, Zwiebel und weiteres Gemüse.

R: Woher stammt Ihre Familie?

P1: Vom Dorf XXXX , Provinz Daikundi, sie sind Hazara.

R: Wie heißt Ihr Großvater väterlicherseits und wie heißt Ihr Großvater mütterlicherseits?

P1: Mein Großvater väterlicherseits heißt XXXX , mein Großvater mütterlicherseits heißt XXXX .

[…]

R: Wie hat Ihre Mutter ihren Lebensunterhalt in Afghanistan bestritten?

P1: Als mein Vater noch lebte, war meine Mutter Hausfrau. Nach dem Tod meines Vaters, arbeitete sie bei den Nachbarn als Reinigungskraft.

R: Wie lange hat das Ihre Mutter gemacht?

P1: Nach dem Tod meines Vaters, vier bis fünf Jahre.

R: Haben Sie und Ihre Mutter nach dem Tod Ihres Vaters mit dem erwirtschafteten, monatlichen Einkommen ihr Auslangen gefunden?

P1: Wir mussten mit diesem Einkommen damit auskommen.

R: Fragewiederholung.

P1: Wir mussten damit auskommen.

R: Haben Sie damit das Auslangen gefunden?

P1: Ja.

R: Wie haben Ihre Freunde, die Sie dann im Dorf XXXX bzw. in der Stadt XXXX besucht haben ihren Lebensunterhalt bestritten?

P1: Manche besaßen ein Geschäft und manche gingen in die Schule.

R: Wurden Sie dort während Ihres ca. zehnmonatigen Aufenthaltes von Ihren Freunden unterstützt bzw. konnten Sie dort wohnen?

P1: Ja, ich bezahlte keine Miete.

R: Haben Sie dort auch Verpflegung erhalten?

P1: Ja.

R: Wie viel Geschwister hat Ihr Vater?

P1: Mein Vater hatte keine Geschwister, er hatte nur eine Schwester, die bereits verstorben ist, als ich ein kleines Kind war.

R: Wie viele Geschwister hat Ihre Mutter?

P1: Meine Mutter hat ebenfalls keine Geschwister.

R: Wer hat Ihnen die Kopie der Tazkira sowie die Kopie Ihres Schulzeugnisses geschickt, wie sind Sie dazu gekommen?

P1: Meine Freunde haben uns eine Kopie der Tazkira geschickt, auch eine Kopie meines Schulzeugnisses. Das Original meiner Dokumente habe ich verloren und die Kopien habe ich zu Hause gehabt. Ich rief meine Freunde an, um mir das zuzuschicken.

R: Welchem Freund haben Sie konkret gebeten, die Unterlagen zu schicken?

P1: Mein Freund XXXX aus meinem Heimatdorf, er heißt mit vollem Namen XXXX .

R: Wie Sie vom Iran nach Afghanistan zurückgekehrt sind, wie lange haben Sie sich noch in Afghanistan aufgehalten?

P1: Nach meiner Rückkehr nach Afghanistan war ich zehn Monate in Afghanistan.

R: Welchen Beruf hat Ihr Vater ausgeübt?

P1: Er war bei der afghanischen Nationalarmee.

R: In welcher Funktion war er bei der afghanischen Nationalarmee?

P1: Er war ein Soldat.

R: Welchen Rang hat Ihr Vater bekleidet?

P1: Er hatte keinen Rang, er war aber erfahren und fünf Jahre hat er dort Dienst geleistet.

R: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Ihr Vater einfacher Soldat bei der afghanischen Armee war?

P1: Ja, er war ein einfacher Soldat, aber die Leute haben ihn respektiert.

R: Was heißt: „Die Leute haben ihn respektiert“?

P1: Er war ein erfahrener Soldat. Sein Kommandant hat den Leuten gesagt, dass sie sein Wort akzeptieren sollen.

R: Welchen Leuten hat das der Kommandant gesagt?

P1: Ich meine mit „den Leuten“ andere Soldaten. Mein Vater hat in der Provinz Uruzgan Dienst geleistet.

R: Welcher Einheit hat Ihr Vater angehört?

P1: Ich weiß es nicht, er war in einer anderen Provinz und dort bin ich nicht hingegangen.

R: Woher haben Sie dann die genaue Information, dass der Kommandant solche Anweisungen an andere Soldaten gegeben hat?

P1: Aus den Erzählungen meines Vaters.

R: Haben Sie Ihren Vater gefragt, welcher Einheit er angehört bzw. welcher Gruppe?

P1: Er war beim Militär.

R: War Ihr Vater dort in einer Kaserne untergebracht?

P1: Ja, er war in einer Kaserne in einem Distrikt.

R: In welchem?

P1: Der Namen des Distrikts ist mir nicht bekannt.

R: Wie lange hat Ihr Vater diese Tätigkeit als Soldat ausgeübt?

P1: Fünf Jahre lang.

R: Bis wann?

P1: Bis zum Jahr XXXX (nach Angaben des Dolmetschers entspricht das dem Jahr 2011).

R: In welchem Jahr haben Sie Afghanistan das erste Mal verlassen?

P1: Es war Anfang XXXX (nach Angaben des Dolmetschers entspricht das dem Jahr 2013).

R: Haben Sie damals, wie Sie in den Iran gegangen sind, Afghanistan alleine oder mit Ihrer Mutter verlassen?

P1: Alleine.

R: Warum ist Ihre Mutter damals nicht mitgegangen?

P1: Damals war mein Leben in Gefahr und meine Mutter sagte mir, dass ich alleine in den Iran gehen soll, sie ging nicht mit.

R: Wann ist Ihr Vater genau verstorben?

P1: Im Jahr XXXX (nach Angaben des Dolmetschers entspricht das dem Jahr 2011).

R: Anfang, Ende, Mitte?

P1: Das war Anfang des Jahres XXXX (nach Angaben des Dolmetschers entspricht das dem Sommer Juni/Juli 2011).

R: An was ist Ihr Vater verstorben?

P1: Mein Vater hatte frei und für zwei Tage war er zu Hause. Nach diesen zwei Tagen musste er dienstlich nach Kabul mit 15 weiteren Soldaten nach Kabul reisen. Unterwegs wurden sie angegriffen und ist dabei ums Leben gekommen.

R: Wie alt waren Sie, als Ihr Vater bei diesem Angriff ums Leben gekommen ist?

P1: 19 oder 20 Jahre.

R: Was hätte Ihr Vater bzw. die anderen Soldaten in Kabul machen sollen?

P1: Ich weiß es nicht, es war ein Auftrag von der Regierungsseite, vom Staat, dass sie nach Kabul gehen und dort den Dienst versehen sollten.

R: Wissen Sie, warum Ihr Vater mit seinen Kollegen angegriffen wurde?

P1: Ich weiß es nicht.

R: Wie weit haben sich die Soldaten bei diesem Angriff zu Wehr gesetzt?

P1: Als sie angegriffen wurden kam die Sicherheitspolizei zu Hilfe. Es gab eine Auseinandersetzung zwischen der afghanischen Polizei, Sicherheitskräften und den Taliban. Einige von den Taliban wurden getötet und einige sind festgenommen worden.

R: Was war dann mit den Soldaten bzw. der Gruppe, mit der Ihr Vater nach Kabul gehen hätte sollen?

P1: Sie sind alle ums Leben gekommen.

R: Ist die Sicherheitspolizei später zu diesem Angriff/Vorfall hinzugekommen?

P1: Zuerst gab es ein Gefecht zwischen den Soldaten, der Gruppe meines Vaters und den Taliban. Nachdem die Polizei die Schüsse gehört hat, kam diese zu Hilfe.

R: Waren in Ihrem Dorf, als Sie dort gelebt haben, auch andere Personen, die bei der afghanischen Armee gedient haben?

P1: Ja, einige gab es.

R: Wo haben die als Soldaten gedient?

P1: Ein Soldat war mit meinem Vater gemeinsam in der Provinz Uruzgan und weitere Soldaten waren in der Stadt XXXX .

R: Wie hat der andere Soldat, der mit Ihrem Vater in der Provinz Uruzgan gewesen ist, geheißen?

P1: Er hieß XXXX .

R: Ist dieser Soldat mit Ihrem Vater seinerzeit auch bei diesem Gefecht ums Leben gekommen?

P1: Er war zum Zeitpunkt des Vorfalls in der Provinz Uruzgan.

R: Wo hat sich dessen Familie aufgehalten, als Sie Afghanistan verlassen haben?

P1: Seine Familie war im Dorf XXXX .

R: Wissen Sie, warum Ihr Vater von den Taliban getötet worden ist?

P1: Weil mein Vater ein Hazara war.

R: Welche Volksgruppe oder Ethnie haben die anderen Soldaten angehört?

P1: Ich weiß nicht woher sie stammten, aber sie waren nicht aus unserem Dorf.

R: Welcher Ethnie/Volksgruppe haben diese angehört?

P1: Sie waren ebenfalls Hazara.

R: Wann haben Sie vom Tod Ihres Vaters erfahren?

P1: Nach 24 Stunden wurde seine Leiche ins Dorf gebracht.

R: Von wem haben Sie vom Tod Ihres Vaters erfahren?

P1: Die Leiche meines Vaters wurde mit einem Auto in die Dorfmoschee gebracht.

R: Von wem haben Sie die Information bekommen, dass bei diesem Angriff alle Soldaten ums Leben gekommen sind?

P1: Die Polizei, die die Leiche meines Vaters in die Dorfmoschee gebracht haben sagten uns, dass die Soldaten bei diesem Gefecht ums Leben gekommen sind.

R: Wen meinen Sie mit „uns“?

P1: Mit „mir“ meine ich mich und die Dorfleute, die sich in der Dorfmoschee versammelt haben.

R: Woher hat Ihre Mutter diese Information erhalten?

P1: Meine Mutter war zu Hause, meine Mutter ist mit mir in die Moschee mitgegangen.

R: Von wem hat Ihre Mutter erfahren, dass Ihr Vater ums Leben gekommen ist?

P1: Unsere Nachbarn haben ihr gesagt - unser Dorf ist sehr klein – dass er ums Leben gekommen ist. Nachrichten verbreiten sich sehr schnell.

R: Wo haben Sie sich zu diesem Zeitpunkt aufgehalten?

P1: Ich war zu Hause.

R: Von wem haben Sie erfahren, dass Ihr Vater ums Leben gekommen ist?

P1: Von den Nachbarn.

R: Wie heißen die Nachbarn, die Ihnen das mitgeteilt haben?

P1: Soweit ich mich erinnern kann, hießen meine Nachbarn XXXX .

R: Waren das die unmittelbar angrenzenden Nachbarn?

P1: Einige Häuser von uns entfernt.

R: Wie hießen die unmittelbar angrenzenden Nachbarn?

P1: Wir haben keine unmittelbar angrenzenden Nachbarn, das Haus steht alleine.

R: Wie heißen die Nachbarn, die an das Grundstück unmittelbar angrenzen?

P1: XXXX .

R: Grenzen sonstige Nachbarn an das Grundstück an?

P1: Etwas weiter entfernt gibt es einen Nachbarn, einer heißt XXXX und der andere heißt XXXX .

R: Wie lange haben Sie denn nach dem Tod Ihres Vaters bis zum erstmaligen Verlassen Afghanistans in den Iran, noch an Ihrer Heimatadresse gelebt?

P1: Ein Jahr und zwei Monate lebten wir nach dem Tod meines Vaters in unserem Heimatdorf.

R: Wie hat Ihr Tagesablauf ausgeschaut, was haben Sie nach dem Tod Ihres Vaters gemacht?

P1: Ich habe die Schule besucht und habe nicht gearbeitet. Ca. 20 Tage nach dem Tod meines Vaters kam die Polizei zu uns nach Hause. Zu diesem Zeitpunkt war meine Mutter nicht zu Hause, ich war alleine zu Hause. Der Polizist sagte, dass wir von den Taliban bedroht werden, wir sollen das Haus nicht verlassen und wir sollen uns nicht weit weg vom Dorf bewegen.

R: Ist es in diesem einen Jahr und zwei Monaten zu irgendwelchen Vorfällen gekommen?

P1: Nein, ich habe aufgepasst und habe mich die meiste Zeit versteckt gehalten.

R: Wie haben Sie sich versteckt halten können, wenn Sie in die Schule gegangen sind?

P1: Ich habe mit der Arbeit aufgehört, ich konnte nicht arbeiten. Ich bin nur in der Früh zur Schule gegangen und nach der Schule kam ich wieder nach Hause.

R: Haben Sie in diesem Zeitpunkt Ihre Freunde besucht?

P1: Ich habe nur meine Nachbarn besucht und die Freunde in meiner unmittelbaren Nähe.

R: Jetzt haben Sie das zuerst so beschrieben, dass das Haus alleine steht, die Nachbarn weit weg sind. Wie weit weg waren diese Freunde, die Sie besucht haben?

P1: Meine Freunde waren ca. 20 – 30 Meter entfernt.

R: Fragewiederholung.

P1: Unser Haus war nicht angrenzend an andere Häuser.

R: Wie weit brauchten Sie bis Sie zu diesen Freunden gelangt sind?

P1: Zwei bis drei Minuten.

R: Welche Volksgruppe gehörten diese Freunde an?

P1: Sie waren auch Hazara.

R: In welchem Verhältnis waren die Ethnie in Ihrem Dorf, in Ihrem Heimatgebiet?

P1: Mein Heimatdorf besteht ausschließlich aus der Volksgruppe der Hazara. Ich glaube bis zu 50 % der Provinz Daikundi besteht aus Hazara.

R: Wird die Polizei bzw. Sicherheitsorgane in Ihre Heimatregion mehrheitlich von Personen, die der Volksgruppe der Hazara angehören, gestellt?

P1: Die Polizei besteht aus verschiedenen Volksgruppen, das wechselt. Es ist verschiedenen, manchmal sind es die Paschtunen, manchmal die Tadschiken und manchmal die Hazara, alle wechseln sich ab.

R: Ist es in dem Zeitraum, in dem Sie dann von Iran nach Afghanistan wieder zurückgekehrt sind, sich bei Ihren Freunden in der Stadt XXXX sich bei Ihren Freunden in XXXX aufgehalten haben, zu irgendwelchen Vorfällen gekommen?

P1: Die meiste Zeit habe ich zu Hause verbracht, ich habe mich draußen nicht viel bewegt und niemand wusste von meiner Rückkehr.

R: Ist es zu irgendwelchen Vorfällen gekommen, als Sie bei Ihren Freunden aufhältig gewesen sind, und in diesem Zeitraum ca. zehnmal in Ihr Dorf gegangen sind, um sich dort für etwa ein, zwei Nächte aufzuhalten?

P1: Nein, es gab keine Vorfälle.

R: Hatte Ihre Mutter in dieser Zeit, nachdem Ihr Vater gestorben ist, bis zu Ihrer Ausreise irgendwelche Probleme?

P1: Mit wem?

R: Ob sie Probleme gehabt hat.

P1: Sie hatte keine Probleme, sie war nur psychisch belastet.

R: Hatte Ihre Mutter jemals direkten Kontakt mit den Taliban?

P1: Nein.

R: Hatten Sie selbst direkten Kontakt mit den Taliban?

P1: Nein, ich habe die Taliban nie gesehen.

R: Wie hat sich denn der Alltag Ihrer Mutter in Afghanistan gestaltet?

P1: Nach dem Tod meines Vaters ging meine Mutter zu den Nachbarn, um dort als Reinigungskraft zu arbeiten, sie hat auch als Schneiderin gearbeitet.

R: Hat Ihre Mutter nachdem Ihr Vater verstorben, als alleinstehende Frau in Afghanistan Probleme gehabt?

P1: Jeder weiß, dass in Afghanistan das Leben für alleinstehende Frauen sehr schwierig ist.

R: Fragewiederholung.

P1: Ich weiß nicht über Probleme Bescheid, vielleicht sagt sie mir es auch nicht. Im Grunde genommen kann dort eine alleinstehende Frau nicht einkaufen gehen und sich frei bewegen.

R: Wie hat das Ihre Mutter gemacht, nachdem Ihr Vater verstorben ist, sie sich auch nicht mehr in Afghanistan aufgehalten, wie hat Ihre Mutter dann den Alltag gestaltet?

P1: Die Nachbarn haben meiner Mutter bei den Einkäufen geholfen und sie begleitet.

R: Was würden Sie denn befürchten, wenn Sie nach Afghanistan zurückkehren müssten?

P1: Ich wurde von den Taliban bedroht und deshalb habe ich Angst nach Afghanistan zurückzugehen. Es gibt dort keine Arbeit und ich kann mich dort auch nicht weiterbilden, sprich in die Schule gehen oder studieren. Ich gehöre zur Volksgruppe der Hazara und das ist für sich eine „Straftat“.

R an BFV: Haben Sie Fragen an den P1?

BFV an P1: Wie ist es Ihnen bei der polizeilichen Erstbefragung am XXXX psychisch und physisch ergangen?

P1: Zu diesem Zeitpunkt war ich sehr müde. Es war gegen Abend, als ich hier gefragt worden bin und deshalb kam es zu falschen Angaben zu meinem Alter und wir wurden nicht ausführlich, sondern nur oberflächlich befragt.

R: Haben Sie das Alter der Behörde berichtigt?

P1: Es gab keine Rückübersetzung. Wir haben auch keine Kopie von unserer Niederschrift erhalten. Mein Geburtsdatum wurde nach gregorianischem Kalender gefragt und das habe ich nicht angeben können. Ich ging zur Polizei in Graz, um mein Geburtsdatum zu berichtigen, dort sagte man mir, dass das bei der Einvernahme korrigiert werden kann.

Anmerkung der BFV: Zwischen der Unterscheidung „Polizei“ und „Soldat“ kommt es notorisch oft zu Missverständnissen oder Unklarheiten.

D erklärt, dass der Begriff „Soldat“ (auf Dari: Askar) und der Begriff „Polizei“ bzw. „Polizist“ (auf Dari: Polis) heißt.

BFV an P1: Wissen Sie den genauen Monat, in dem Jahr, in dem Ihr Vater verstorben ist?

P1: Im zweiten oder dritten Monat des Jahre XXXX (nach Angaben des Dolmetschers entspricht das Mai/Juni 2011).

BFV an P1: Als Sie beim BFA gefragt wurden, haben Sie sich hinsichtlich der dort (gemeint BFA) von Ihnen beschriebenen Tätigkeit auf den Zeitpunkt vor dem Tod oder nach dem Tod Ihres Vaters bezogen?

P1: Es handelte sich bei dieser Beschreibung um meine Tätigkeit vor dem Tod meines Vaters. Nach dem Tod meines Vaters ging ich nur ein Jahr zu Schule und habe nicht gearbeitet.

BFV an P1: Könnten Sie bei einer hypothetischen Rückkehr nach Afghanistan von Ihren Freunden aufgenommen werden?

P1: Ich glaube nicht. Das ist eine Verpflichtung, die man nicht eingehen muss. Ich glaube nicht, dass ich im Falle meiner Rückkehr, mein Heimatdorf erreiche. Die Wege sind sehr gefährlich.

R: Wie sind Sie von Ihrem Heimatdorf ausgereist?

P1: Schlepperunterstützt. Ich rief einen Schlepper an und der brachte mich in den Iran:

R: Wie viel haben Sie eigentlich für die Schleppung aus Afghanistan beim zweiten Mal bezahlt?

P1: Insgesamt 400.000 Afghanis haben wir für meine Mutter und mich ausgegeben.

R: Woher hatten Sie so viel Geld?

P1: Es gab etwas von den Ersparnissen meines Vaters zu Haus, etwas haben wir von den Nachbarn bekommen und wir verkauften auch unseren Hausrat.

R: Könnten Sie sich bei einer hypothetischen Rückkehr nach Afghanistan vorstellen, dass Ihre Mutter bei Freunden unterkommen könnte?

P1: Nein, niemand würde eine alleinstehende Frau Platz bieten.

R: Könnten Sie sich vorstellen, bei einer hypothetischen Rückkehr nach Afghanistan, dass Ihre Mutter wieder in Ihrem Elternhaus wohnen könnte?

P1: Ich glaube, wir würden unser Haus und unser Grundstück nicht zurückbekommen. In Afghanistan gibt es keine Gesetze, das Gesetz ist auf der Seite der Mächtigen.

R: Fragewiederholung.

P1: Ich meine, dass meine Mutter und ich die Grundstücke nicht zurückbekommen.

BFV an P1: Keine Fragen an den P1.

R: Wissen Sie, ob Ihr Vater als Soldat oder als Polizist tätig war?

P1: Er war in der Nationalarmee.

R: Woher wissen Sie das, dass er in der Nationalarmee war?

P1: Das Logo auf seiner Uniform war von der afghanischen Nationalarmee.

BFV gibt eine schriftliche Stellungnahme zu P1 und P2 ab und ein Beiblatt zu einem Bericht der UNAMA, welche zum Akt genommen werden.

[…]

R: Gibt es noch Fragen zum Fluchtvorbringen?

BFV: Zum Fluchtvorbringen keine Fragen mehr. Angemerkt wird, dass hinsichtlich der im Verfahren gemachten Zeitangaben zu berücksichtigen ist, dass Behörde und BF von einem unterschiedlichen Alter des BF ausgegangen sind. Ich beantrage das richtige Geburtsdatum – entsprechend der vorgelegten Kopie der Tazkira und des Schulzeugnisses – zu korrigieren.

Frage auf Deutsch:

R: Sprechen Sie Deutsch?

P1 (auf Deutsch): Ein bisschen.

R: Verstehen Sie Deutsch?

P1 (auf Deutsch): Ein bisschen.

R: Wie bestreiten Sie in Österreich Ihren Lebensunterhalt?

P1 (auf Deutsch): Nicht verstanden.

Fragewiederholung auf Dari:

P1: Ich habe eine „weiße Karte“ und bekomme Unterstützung von der Caritas.

R: Tragen Sie auf eine andere Art und Weise zu Ihrem Lebensunterhalt bei?

P1: Keine Antwort.

Fragewiederholung auf Dari: Ich versuche die deutsche Sprache zu lernen und danach zu arbeiten, wenn es möglich ist.

R (auf Dari): Haben Sie schon um eine arbeitsrechtliche Bewilligung beim Arbeitsmarkservice angesucht?

P1 (auf Dari): Ich bin in die Berufsschule gegangen, um einen Beruf zu erlernen. Dort sagte man mir, dass es mit der „weißen Karte“ nicht möglich ist.

R (auf Dari): Was machen Sie in Ihrer Freizeit?

P1: (auf Dari): Ich lerne Deutsch, ich betreibe Sport, ich helfe bei verschiedenen Veranstaltungen mit. Ich helfe auch bei der Gemeinde drei- bis viermal im Monat.

R (auf Deutsch): Sind Sie in einem Verein, in einer Organisation oder in einer Kirche oder dergleichen tätig oder engagiert?

P1: (auf Dari): Ich habe das nicht verstanden.

Fragewiederholung auf Dari: Ich bin nur Mitglied eines Fitnesscenters und wie bereits gesagt, helfe ich bei Veranstaltungen mit. Bei sportlichen Veranstaltungen nehme ich auch teil.

R (auf Deutsch): Bei welchen Veranstaltungen helfen Sie mit?

P1: (versteht nicht).

Fragewiederholung auf Dari: z. B. beim Flohmarkt und weitere saisonalen Veranstaltungen im Sommer.

R (auf Deutsch): Welche Veranstaltungen im Sommer sind das?

P1: Keine Antwort.

Fragewiederholung auf Dari: Z. B. Kürbisfest, das steht in meinem Empfehlungsschreiben. Ich helfe beim Schmücken des Christbaumes, den die Gemeinde aufstellt.

R (auf Deutsch): Haben Sie Freunde in Österreich?

P1 (auf Deutsch): Ja.

R (auf Deutsch): Wie heißen Ihre besten Freunde?

P1 (auf Deutsch): XXXX (phonetisch), XXXX , Nachname ist mir nicht bekannt.

R (auf Dari): Was unternehmen Sie mit den Freunden?

P1 (auf Dari): Wir besuchen uns gegenseitig. Sie laden mich zu den Festlichkeiten ein. Donnerstage haben wir Sitzungen gehabt, dass sie uns über die Gesetze und Traditionen Österreich erzählen.

R (auf Dari): Was meinen Sie mit „Freunden“?

P1 (auf Dari): Das sind enge Freunde. Ich verstehe darunter, dass wir uns gegenseitig besuchen und wir für einander da sind, wenn wir etwas brauchen. Wir helfen uns gegenseitig.

R (auf Deutsch): Sind Sie verheiratet?

P1 (auf Deutsch): Nein.

R (auf Deutsch): Haben Sie Kinder?

P1 (auf Deutsch): Nein.

R (auf Dari): Führen Sie eine Lebensgemeinschaft?

P1 (auf Deutsch): Nein.

R (auf Dari): Leben außer Ihrer Mutter, noch andere Verwandte in Österreich?

P1 (auf Dari): Nein, nur Freunde.

R (auf Dari): Sind Sie strafrechtlich beurteilt, läuft ein Strafverfahren gegen Sie?

P1 (auf Dari): Nein, ich habe weder in Afghanistan noch in Österreich gegen die Gesetze verstoßen.

R (auf Dari): Haben Sie eine schwere Verwaltungsübertretung begangen z. B. Fahren mit Alkohol am Steuer?

P1 (auf Dari): Nein, ich trinke überhaupt keinen Alkohol.

R (auf Dari): Leiden Sie an einer Krankheit?

P1 (auf Dari): Nein.

R (auf Dari): Waren Sie in Österreich wegen einer schweren Krankheit im Krankenhaus?

P1 (auf Dari): Nein, ich bin gesund.

R (auf Dari): Beschreiben Sie Ihren Alltag in Österreich.

P1 (auf Dari): Täglich stehe ich in der Früh auf und bereite das Frühstück vor. Danach lerne ich ein bis zwei Stunden Deutsch und gehe etwas joggen und danach bereite ich das Mittagessen vor. Nachmittags besuche ich einen Deutschkurs. Mittwochs und Freitagnachmittag besuche ich einen Deutsch-, Englisch- und Mathematikkurs in XXXX . Der Kurs findet in einer Mittelschule statt, welche von meinem Freund Peter organisiert wird.

R (auf Dari): Wer wäscht die Wäsche, wer bügelt, wer räumt auf?

P1 (auf Dari): Meine Mutter kümmert sich um die Wäsche und räumt auf.

R (auf Dari): Kochen Sie für sich selbst?

P1 (auf Deutsch): Manchmal koche ich und manchmal meine Mutter.

R (auf Dari): Was kochen Sie am liebsten?

P1 (auf Deutsch): Hühnchen und Reisfleisch,

(auf Dari): afghanische Spezialität.

R (auf Dari): Ist das Kochen ein Hobby von Ihnen?

P1 (auf Deutsch): Ja, ich koche gerne.

R (auf Dari): Haben Sie das in Österreich entdeckt oder haben Sie auch in Afghanistan gerne gemacht?

R (auf Dari): Ich habe auch in Afghanistan gekocht, aber mehr koche ich hier.

BFV: Keine Fragen an P1 betreffend die Integration.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass sich die Sicherheitslage in ganz Afghanistan im vorigen Jahr massiv verschärft hat. Auch die Übergriffe auf die Hazara und ethnische Spannungen nehmen zu. Der P1 droht in Afghanistan Verfolgung durch die Taliban. Im Übrigen verweise ich auf die heute vorgelegte Stellungnahme.

[…]

Aus der in der mündlichen Beschwerdeverhandlung vorgelegten schriftlichen Stellungnahme geht zusammengefasst hervor, dass bei den vom Bundesamt bemängelten Unstimmigkeiten zwischen den Angaben in der Erstbefragung und dem Vorbringen in der Einvernahme vor dem Bundesamt bzw. zwischen den Angaben des BF und seiner Mutter zu berücksichtigen sei, dass der BF und seine Mutter am Abend ihrer Ankunft in Österreich unter hektischen Umständen einvernommen worden seien und beide bereits erschöpft gewesen seien. Ihnen sei kein Protokoll ausgefolgt worden, um sich der Richtigkeit ihrer Angaben entsprechend zu versichern. Bei der Beweiswürdigung seien nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung einerseits die Umstände der Erstbefragung zu berücksichtigen. Ferner sei zu beachten, dass die Ermittlung des Fluchtgrundes nicht Zweck und Schwerpunkt der Erstbefragung sei. Die Mutter des BF sei eine afghanische Frau fortgeschrittenen Alters, die keinerlei Bildung genossen habe. Sie leide unter Kopfschmerzen und habe nach einem Zusammenbruch stationär im Krankenhaus aufgenommen werden müssen. Diese Umstände würden eine besonders sorgfältige Bewertung ihrer Aussagen erfordern und würden verständlich machen, dass sich die Wiedergabe ihrer Wahrnehmungen geringfügig von jenen ihres Sohnes unterscheide. Der BF habe zwar Schulbildung in Afghanistan genossen, allerdings falle es auch ihm aufgrund seines sozialen Hintergrundes relativ schwer, von sich aus im Asylverfahren die notwendige Klarheit zu schaffen. Auf entsprechende Nachfragen könne jedoch auch er vollkommen widerspruchsfrei und nachvolllziehbar die erlebten Geschehnisse schildern.

In der Folge wurden die Gründe des BF für das Verlassen des Herkunftsstaates zusammengefasst dargelegt und ergänzend vorgebracht, dass bei der Beurteilung der Verfolgungswahrscheinichkeit auch die ethnische Komponente berücksichtigt werden müsse. Unter Verweis auf verschiedene Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts wurde ferner darauf hingewiesen, dass es in Afghanistan kaum oder gar nicht möglich sei, seine Identität zu verschleiern, sodass dem BF mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit im gesamten Staatsagebiet Afghanistans aufgrund der Zugehörigkeit zur Familie seines Vaters Verfolgung drohe. Ferner bestehe für den BF die reale Gefahr, aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen und religiösen Minderheit im Herkunftsstaat verfolgt zu werden. Zur Bescheinigung wurden diverse Berichte zur Situation der Hazara sowie zu Angehörigen der schiitischen Glaubensgemeinschaft auszugsweise zitiert. Ergänzend wurde auf die Position von UNHCR, wonach die Flüchtlingseigenschaft auch auf kumulativen Gründen beruhen könne, hingewiesen. In weiterer Folge wurde ausgeführt, dass dem BF aufgrund der katastrophalen Sicherheitslage sowie der individuellen Vulnerabilität zumindest der Status der subsidiär Schutzberechtigten zuzuerkennen sei. Nach ausführlicher Darstellung der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat wurde zur inidviudellen Vulnerabilität des BF auf

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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