Norm
PVG §41 Abs4Schlagworte
Beschwerden von PVO wegen PVG-Verletzung durch DG-OrganRechtssatz
Gemäß § 41 Abs. 4 PVG kann sich ein Organ der Personalvertretung (§ 3 Abs. 1 PVG) bei der PVAB wegen behaupteter PVG-Verletzung innerhalb des letzten Jahres durch ein Organ des Dienstgebers beschweren und ist jede solche Beschwerde von der Aufsichtsbehörde zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:B4.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
25.11.2020