Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Grundsätze der Interessenvertretung; weiter Ermessensspielraum der PV; Willkürverbot; Besetzung von Planstellen (Leitungsfunktionen); Stellungnahmen der PV; Stimmengleichheit (Dirimierung); gesetzmäßiges Zustandekommen von BeschlüssenRechtssatz
Da dieser Beschluss im Einklang mit den Vorgaben des PVG in objektiv vertretbarer und nachvollziehbarer Weise zustande kam und weder fehlende Auseinandersetzung mit den beiden Bewerbern noch Willkür bei deren Beurteilung erkennbar sind, erfolgte die entsprechende Beschlussfassung des DA in gesetzmäßiger Geschäftsführung und bestand für die PVAB kein Anlass, diesen Beschluss als gesetzwidrig aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A15.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
26.11.2020