RS Pvak 2020/8/7 B2-PVAB/20

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Veröffentlicht am 07.08.2020
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Norm

PVG §41 Abs5

Schlagworte

Unzuständigkeit der PVAB bei Nichtvorlage durch ZA.

Rechtssatz

Da die zwingende Voraussetzung der Vorlage im Wege des ZA für die Behandlung seiner Beschwerde vom DA nicht eingehalten wurde, fehlt es der PVAB an der Zuständigkeit zur Prüfung dieser Beschwerde und konnte die Beschwerde daher nicht in Behandlung genommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:B2.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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