Norm
PVG §2 Abs2Schlagworte
gesetzmäßiger Inhalt von PV-Rundschreiben; gesetzmäßige Formulierung von PV-RundschreibenRechtssatz
Die in der Mitteilung des DA-Vorsitzenden vom 25. Mai 2020 gewählten Formulierungen stehen mit diesem Gebot absoluter Sachlichkeit nicht im Einklang. Der DA-Vorsitzende hat – ganz im Gegenteil – in seiner Mitteilung vom 25. Mai 2020 das für ihn zwingend geltende Sachlichkeitsgebot entgegen den Vorgaben des § 2 Abs. 2 PVG verletzt und sich in polemischer und herabwürdigender Weise gegen den Antragsteller geäußert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A13.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
26.11.2020