Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Zuständigkeit der PVAB für PVO; Zuständigkeit der PVAB für PVO; Kollegialorgan; Zuständigkeit für Verhalten einzelner PV nur bei ZurechenbarkeitRechtssatz
Im Verfahren blieb unbestritten, dass die Mitteilung des DA-Vorsitzenden an alle Mitarbeiter/innen der Dienststelle als Mitteilung von DA-Vorsitzenden B bezeichnet und mit „Euer Vorsitzender DA“ unterfertigt war. Sie ist daher dem DA als Kollegialorgan zuzurechnen und unterliegt der Prüfungszuständigkeit der PVAB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A13.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
26.11.2020