Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Keine Zuständigkeit der PVAB für Handlungen und Unterlassungen von Bediensteten, die keine PV sindRechtssatz
Unbestritten steht fest, dass D dem ZA nicht angehört. Die Verweigerung der Einsichtnahme des Antragstellers in das Schreiben des ZA-Vorsitzenden erfolgte nach den Sachverhaltsfeststellungen der PVAB aus eigenem Antrieb und nicht auf Anordnung des ZA-Vorsitzenden. Daher kann die Verweigerung der Einsichtnahme in dieses Schreiben nicht dem ZA als Kollegialorgan zugerechnet werden. Somit besteht für Handlungen und Unterlassungen von D keine Prüfungszuständigkeit der PVAB und war der Antrag insoweit zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A4.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
25.11.2020