Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Antragsberechtigung von PVRechtssatz
Der Antragsteller ist Mitglied des ZA und fühlt sich in seinen durch das PVG gewährleisteten Rechten auf gesetzmäßige Geschäftsführung des ZA verletzt. Seine Antragslegitimation ist gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A4.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
25.11.2020