Norm
PVG §10 Abs3Schlagworte
Nichtanwendung von § 10 Abs. 1 und 2 PVG; unverzügliche Verständigung des DA durch DLRechtssatz
Nach § 10 Abs. 3 letzter Halbsatz PVG bestand die gesetzliche Verpflichtung der DL aber darin, den DA von den zur Gefahrenabwehr getroffenen Maßnahmen unverzüglich zu verständigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:B3.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
26.11.2020