Norm
PVG §9 Abs1Schlagworte
Herstellung des Einvernehmens zwischen DA und DL; Dienstplan; DiensteinteilungRechtssatz
Zu den Maßnahmen, hinsichtlich derer das Einvernehmen mit dem DA herzustellen ist, zählen u.a. die Erstellung und Änderung des Dienstplanes einschließlich der zeitlichen Lagerung der Ruhepausen und der Diensteinteilung, soweit sich diese über einen längeren Zeitraum oder auf mehrere Bedienstete bezieht (§ 9 Abs. 2 lit. b PVG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:B3.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
26.11.2020