Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
07.10.2020Norm
ALSAG 1989 §3 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Frage, ob eine Deponie im Rechtssinn vorliegt, ist eine Rechtsfrage, die nicht von einem Sachverständigen zu beantworten ist. […] Ob ein bestimmter Sachverhalt unter Deponie oder sonstige Ablagerung zu subsumieren ist, ist eine im Rahmen der rechtlichen Beurteilung vorzunehmende Wertungsfrage.
Schlagworte
Umweltrecht; Altlastensanierung; Feststellung; Beitragspflicht; Deponie; Beseitigung; Verwertung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.818.009.2017Zuletzt aktualisiert am
26.11.2020