RS Vwgh 1984/9/26 82/09/0165

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Veröffentlicht am 26.09.1984
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Index

Dienstrecht - Disziplinarrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2221/51 B 10. Dezember 1953 RS 1

Stammrechtssatz

Es steht niemandem ein Rechtsanspruch auf eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens zu (es mangelt somit in diesem Punkte die Beschwerdeberechtigung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982090165.X02

Im RIS seit

24.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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