RS Vwgh 1984/9/26 82/09/0165

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Veröffentlicht am 26.09.1984
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Index

Dienstrecht - Disziplinarrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §69 Abs1
BDG 1979 §105
BDG 1979 §116 Abs2

Rechtssatz

Auf die Wiederaufnahme eines nach den disziplinarrechtlichen Bestimmungen der Dienstpragmatik abgeschlossenen Verfahrens waren seit dem Inkrafttreten des BDG 1977 die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes einschließlich der darin rezipierten Verfahrensbestimmungen des AVG 1950 und sind jetzt die Vorschriften des BDG 1979 anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982090165.X01

Im RIS seit

24.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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