TE Bvwg Erkenntnis 2020/7/17 W124 2143093-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 17.07.2020
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Entscheidungsdatum

17.07.2020

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §8 Abs1
AsylG 2005 §8 Abs4
B-VG Art133 Abs4

Spruch

W124 2143093-1/43E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung mündlicher Verhandlungen am XXXX , XXXX und XXXX zu Recht erkannt:

A)

I. Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides gemäß § 3 Abs. 1 AsylG als unbegründet abgewiesen.

II. Gemäß § 8 Abs. 1 AsylG wird XXXX der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.

III. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG wird XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis zum 17.07.2021 erteilt.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text


ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:

I.1. Die Beschwerdeführerin (in der Folge: BF) reiste unrechtmäßig in das Bundesgebiet ein und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.

Am selben Tag erfolgte ihre Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Zuge welcher sie angab, sie sei afghanische Staatsangehörige und gehöre der Volksgruppe der Hazara sowie der schiitischen Glaubensrichtung des Islams an. Zuletzt habe sie in der afghanischen Provinz Daikundi gelebt. Die BF sei verwitwet. Sie verfüge über keine Schulbildung und sei Hausfrau. Ihr Sohn sei mit ihr nach Österreich gereist. Im Herkunftsstaat habe sie keine Angehörigen mehr.

Zu ihren Fluchtgründen führte sie an, ihr Mann sei im Jahr XXXX im Zuge einer Reise von Kabul nach Daikundi von den Taliban getötet worden. Den genauen Grund für die Ermordung kenne sie jedoch nicht. Für sie alleine sei es dann in Afghanistan zu gefährlich gewesen.

I.2. Am XXXX erfolgte die niederschriftliche Einvernahme der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt). Zu ihrer Person gab die BF an, sie heiße XXXX und sei 52 Jahre alt. Sie sei in Daikundi geboren, kenne ihr Geburtsdatum jedoch nicht, da sie Analphabetin sei. Zu ihrem Gesundheitszustand gab sie zu Protokoll sie sei gesund, nehme aber Tabletten gegen Kopfschmerzen. Sie sei verwitwet und habe im Herkunftsstaat keine Angehörigen mehr. Abgesehen von ihrem Sohn habe sie in Österreich oder einem anderen Mitgliedstaat der EU ebenso wenig Angehörige.

Zu ihrem Aufenthalt in Österreich führte sie an, sie habe Kontakt zu den Unterkunftgebern und anderen Leuten, die in der Unterkunft leben würden. In der Unterkunft würden sie auch Besuch von Österreichern bekommen. In ihrer Freizeit nehme die BF an einem Deutschkurs teil. Sie stricke und nähe auch. Ihren Lebensunterhalt bestreite sie aus den Mitteln der Grundversorgung.

Hinsichtlich ihres Lebens in Afghanistan führte sie an, ihr Ehemann sei Soldat gewesen. Er sei bei der Polizei gewesen, habe gearbeitet und für sie gesorgt. Diesen Beruf habe er in Uruzgan ausgeführt. Als er noch gelebt habe, sei es ihnen gut gegangen. Danach sei es viel schwieriger für sie gewesen. Sie habe gearbeitet und habe für andere Leute geputzt und gekocht. Unterstützung habe sie nicht erhalten, sie habe selbst gearbeitet. Ihre finanzielle Situation vor der Flucht sei schlecht gewesen.

Im Herkunftsstaat sei sie nicht politisch tätig gewesen. Sie habe nie persönlich mit den afghanischen Behörden Probleme gehabt. Ihr gesamtes Leben habe sie an derselben Adresse gelebt. Sie hätten ein Haus, in welchem sie mit ihrem Sohn gewohnt habe. Ein Jahr sei sie alleine dort gewesen, da ihr Sohn im Iran aufhältig gewesen sei. Geschwister habe sie nicht. Nachdem ihr Mann verstorben sei, habe ihr Sohn versteckt in ihrem Haus gelebt. Er sei zwar zu seinen Freunden und Bekannten gegangen, sonst sei er allerdings nirgends gewesen. In der Umgebung habe er sich frei bewegt, weit hinausgefahren sei er hingegen nicht. Auf die Frage, ob ihr Sohn erwerbstätig gewesen sei, führte sie aus, er habe in der Landwirtschaft gearbeitet und habe ihr Grundstück bewirtschaftet, die Region habe er aber nicht verlassen. Sie hätten Weizen und Mais angebaut.

Die Kosten für die Flucht hätten 400.000 Afghani betragen. Zur Finanzierung der Flucht hätten sie die Ersparnisse ihres Ehemanns aufgewendet und Haushaltsartikel verkauft. Im letzten Winter seien sie endgültig aus dem Herkunftsstaat ausgereist.

Zu ihren Fluchtgründen führte sie an, sie seien wegen der Taliban von dort weggegangen. Sie habe Angst gehabt, dass ihrem Sohn etwas zustoße. Auch wegen ihres Mannes habe sie Afghansitan verlassen. Ihr Mann sei mit Kameraden in einem Polizeiwagen nach Kabul unterwegs gewesen. In der Region XXXX sei die Gruppe von den Taliban aufgehalten und getötet worden. Daraufhin seien die Taliban von der Armee angegriffen und erschossen worden. Die Angehörigen der Taliban hätten aus diesem Grund gedroht, dass sie sich bei den Familien der getöteten Polizisten rächen würden, zumal auch Taliban getötet worden seien.

Auf Nachfrage führte die Beschwerdeführerin an, bei dem Angriff auf den Poizeiwagen seien alle Polizisten, sohin 14 bis 15 Personen, getötet worden. Nachbarn hätten die Leiche ihres Mannes zu ihr gebracht und hätten ihr davon erzählt. Diese Nachbarn seien beim Angriff nicht dabei gewesen, seien jedoch beauftragt worden, die Leiche ihres Mannes ins Dorf zu bringen. Auf die Frage, warum nicht ihr Sohn und sie benachrichtigt worden seien, gab sie an, die Nachbarn hätten sie informieren sollen, hätten dies jedoch nicht getan. Den genauen Grund kenne sie nicht. Allerdings gehe sie davon aus, ihre Nachbarn hätten nicht gewollt, dass sie weine, bevor sie ihren Mann sehe. Sie habe die Leiche ihres Mannes erst sehen dürfen, nach dem sie bereits gewaschen worden sei. Vor der Bestattung habe sie dann nur sein Gesicht sehen dürfen. Auf weitere Nachfrage gab sie an, es sei ihr nicht erlaubt worden, die Leiche zu sehen. Der Leichenwäscher habe ihr gesagt, dass er erschossen worden sei und im Geischt Schnittverletzungen habe.

Auf die Frage, wer die Nachbarn wegen des Überfalls angerufen habe, gab sie zu Protokoll, sie wisse es nicht, gehe aber davon aus, dass es die Polizei gewesen sei. Nach den Ereignissen habe sie nicht mehr länger dortbleiben wollen. Sie habe nicht gewollt, dass ihrem Sohn etwas zustoße. Auf Nachfrage, wie sie auf die Idee gekommen sei, ihrem Sohn könne etwas zustoßen, führte sie an, sie habe nur Angst gehabt. Zu ihrem Sohn gab sie an, er habe die Schule besucht und halbtags gearbeitet. Er sei Landarbeiter und Hirte gewesen. Seine Freunde, welche alle in der Nähe gewohnt hätten, habe er auch besucht. Mit ihren Ausführungen, wonach er sich versteckt gehalten habe, habe sie gemeint, dass ihr Sohn an keinen Veranstaltungen teilgenommen habe. Vor dem Tod seines Vaters habe er die Schule besucht und gearbeitet, danach sei er zuhause gewesen.

Auf weitere Nachfrage führte sie an, ihr Sohn habe von 2011 bis zur Ausreise im XXXX nicht gearbeitet. Die BF habe für andere Leute geputzt und gekocht. Sie habe nicht gewollt, dass ihr Sohn einer Arbeit nachgehe, da sie Angriffe auf ihn vermeiden habe wollen. Er sei auch nie angegriffen worden, sie habe nur Angst vor den Taliban gehabt. Die Taliban hätten sie bedroht. Als ihr Mann getötet worden sei, seien einige Taliban festgenommen worden. Auf weitere Nachfrage gab die BF zu Protokoll, ihr Sohn habe ein Jahr im Iran gelebt. Er sei in Gefahr gewesen, weil die Leute gesagt hätten, dass die Angehörigen der Taliban die Familien der Polizisten töten werden. Das habe die BF von ihren Nachbarn erfahren. Aus diesem Grund sei ihr Sohn in den Iran geflüchtet. Dort habe er auch arbeiten wollen, man habe ihm jedoch gesagt, er solle in den Krieg nach Syrien ziehen. Abgesehen von den Bedrohungen, von welchen die Nachbarn erzählt hätten, sei ihr Sohn keinen Drohungen ausgesetzt gewesen. Persönlich habe sie nie Taliban gesehen.

In einem anderen Landesteil habe sie sich nicht niederlassen können, da sie keine Angehörigen habe, die sie unterstützen hätte können. Auf Vorhalt, ihr Sohn sei gesund und erwerbsfähig, sodass er sie unterstützen könne, führte sie an, sie sei wegen ihres Sohnes von dort weggegangen. Sie könne erst dann in den Herkunftsstaat zurückkehren, wenn es dort Sicherheit gebe. Im Herkunftsstaat habe sie keine regelmäßige Arbeit gehabt. Oft hätten sie ihre Nachbarn untersüttzt. Ohne Unterstützung habe sie 3.000 bis 4.000 Afghani ausgegegeben, also € 40, -- bis € 50, --.

Im Zuge der Einvernahme wurden folgende verfahrensrelevante Dokumente in Vorlage gebracht:

-        Tazkira (in Kopie);

-        Bestätigung über die Teilnahme an einem Kurs zum Spracherwerb und zur interkulturellen Lernfähigkeit sowie die Teilnahme an Freizeit-, Sport- und Ausflugsangeboten der XXXX

I.3. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , wurde der Antrag der BF auf internationalen Schutz betreffend die Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) sowie betreffend die Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach § 57 AsylG 2005 wurde ihr nicht erteilt. Gegen sie wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen. Ferner wurde festgestellt, dass eine Abschiebung nach Afghanistan gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt III.). Als Frist für die freiwillige Ausreise wurden gemäß § 55 Abs. 1 bis Abs. 3 FPG 14 Tage ab Rechtskraft der Entscheidung festgelegt (Spruchpunkt IV.).

I.4. Mit fristgerechter Beschwerde vom XXXX wurde dieser Bescheid vollinhaltlich wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens, mangelhafter Bescheidbegründung sowie unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, die BF habe den Herkunftsstaat einerseits wegen der Bedrohung durch die Taliban sowie der allgemeinen Sicherheitslage verlassen, andererseits sei ein Leben ohne Familienoberhaupt im traditionellen Afghanistan nicht möglich gewesen.

Hinsichtlich des Verfahrens wurde ausgeführt, dass die belangte Behörde ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht gegenständlich nicht nachgekommen sei. Ferner habe die Behörde eine unrichtige rechtliche Beurteilung vorgenommen. Wesentlich sei die Tatsache, dass die BF in Afghanistan Teil einer sozialen Gruppe im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sei. In der Folge wurde ein Bericht des deutschen Auswärtigen Amtes vom 10.01.2012 betreffend die Situation von Frauen in Afghanistan auszugsweise zitiert und ergänzend festgehalten, dass sich die Lage zwischenzeitlich nicht geändert habe. In weiterer Folge wurde darauf hingewiesen, dass die BF die rechtlichen Voraussetzungen für die Beurteilung der Asylrelevanz nicht kenne und jedenfalls bereit gewesen wäre, detailliertere Antworten zu geben, falls asylrelevante Angaben ausgeblieben seien. Bei Durchführung eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens sowie richtiger rechtlicher Beurteilung hätte die Behörde zu dem Ergebnis kommen müssen, dass die BF den Herkunftsstaat aus wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung verlassen habe bzw. im Fall ihrer Rückkehr die reale Gefahr für Leib und Leben bestehe, weshalb ihr internationaler Schutz gewährt werden müsse.

I.5. Am XXXX langte die Beschwerdevorlage beim Bundesverwaltungsgericht ein.

I.6. Am XXXX fand eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache Dari statt. Das Bundesamt verzichtete bereits mit Beschwerdevorlage auf die Teilnahme an einer mündlichen Beschwerdeverhandlung. Im Zuge der Verhandlung wurden sowohl die BF (in der Folge P2), als auch ihr Sohn (in der Folge P1) als beschwerdeführende Parteien einvernommen.

Im Zuge der Verhandlung wurden folgende verfahrensrelevante Unterlagen (in Kopie) vorgelegt:

-        Empfehlungsbericht vom XXXX mit Beilage;

-        Arztbefunde;

-        Tazkira.

Die Verhandlung nahm im Wesentlichen folgenden Verlauf:

[…]

P1: Es geht mir gut, ich nehme keine Medikamente und bin in keiner ärztlichen Behandlung.

P2: Ich leide an Kopfschmerzen und deshalb bin ich in ärztlicher Behandlung.

R: Ist das schwerwiegend oder chronisch?

P2: Ich bin bereit die Fragen zu beantworten und daher kann ich der Verhandlung Folge leisten.

R: Nehmen Sie Mexalin?

P2: Zurzeit nicht.

R: Es ist Ihnen aber verschrieben?

P2: Ich nehme seit über eine Woche keine Medikamente. Die Medikamente nehme ich nicht mehr, weil ich diese nicht mehr benötige und mir diese ausgegangen sind.

R: Wann tauchen diese massiven Kopfschmerzen auf?

P2: Das kommt plötzlich, zu einer unbestimmten Zeit.

R: Was tun Sie dann, wenn diese Kopfschmerzen so massiv auftreten?

P2: Ich gehe schlafen und nehme Medikamente ein.

R: Haben Sie heute Medikamente dabei?

P: Nein, heute geht es mir gut, seit einiger Zeit nehme ich keine Medikamente mehr.

R: Sie sollten laut dem Arztbrief welche einnehmen.

P: Seit einiger Zeit nehme ich keine Medikamente. Als ich den negativen Bescheid erhalten habe, bekam ich starke Kopfschmerzen und ich wurde mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht und lag dort acht Tage.

R: Ich werde ein medizinisches Gutachten einholen lassen.

[…]

R: Werden die Angaben zur Fluchtgeschichte aufrechterhalten und entsprechen diese der Wahrheit?

P1: Außer dem Alter waren die Angaben richtig. Meine Angaben stimmen, ich habe jetzt die Kopie einer Tazkira. Die Fluchtgründe stimmen.

P2: Ich bin Analphabetin und daher können meine Zeitangaben nicht stimmen. Meine Erstbefragung war vor fünf Jahren. Die Fluchtgründe stimmen. Ich wurde bei der Polizei nicht ausführlich befragt.

[…]

Die P2 verlässt um 9:50 Uhr den Verhandlungssaal.

Eröffnung des Beweisverfahrens

[…]

R: Wo sind Sie geboren?

P1: Ich wurde in der Provinz Daikundi, Distrikt XXXX , Dorf XXXX geboren.

R: Haben Sie etwas dagegen, wenn Ihre Angaben hinsichtlich Ihrer Aussage durch einen SV überprüft werden?

P1: Ich bin einverstanden, dass Erhebungen durchgeführt werden.

R: Wo haben Sie gelebt, von Ihrer Geburt an bis zu Ihrer Reise nach Österreich, in welchen Dörfern, Städten, in welchem Zeitraum?

P1: Ich blieb bis zu meinem neunten Lebensjahr im Dorf und danach begann ich im Dorf in die Schule zu gehen. Ich bin elf Jahre im selben Dorf in die Schule gegangen.

R: Wie lange haben Sie in diesem Dorf gelebt?

P1: Ich habe immer in meinem Heimatdorf gelebt, ich war nur ein Jahr im Iran aufhältig und das war, als ich 21 Jahre alt war.

R: Was war, als Sie 21 Jahre alt geworden sind?

P: Ich war in diesem Alter im Iran.

R: Haben Sie bis zu Ihrer Ausreise aus Afghanistan an der von Ihnen angegebenen Adresse durchgängig gelebt?

P1: Ich war ununterbrochen in meinem Heimatdorf. Vormittags bin ich in die Schule gegangen und nachmittags habe ich gearbeitet.

R: Haben Sie außerhalb der von Ihnen angegeben Heimatadresse woanders in Afghanistan gelebt?

P1: Nein, ich habe nur das Dorf wegen Besuchen für drei Tage oder einer Woche verlassen, ansonsten war ich ununterbrochen im Dorf.

R: Wenn Sie sagen Sie waren für drei Tage oder eine Woche auf Besuch, wo sind Sie da hingefahren?

P1: Ich war in den Provinzen Bamyan und Kabul. Das waren Exkursionen seitens der Schule.

R: Sind Sie da längere Zeit dort gewesen und haben Sie im Zuge der Exkursionen dort übernachtet?

P1: Wir haben dort auch in einem Hotel übernachtet.

R: Wenn Sie meinen mit „wir“, meinen Sie Ihre Mitschüler?

P1: Mit „wir“ meine ich meine Mitschüler.

R: Wann sind Sie in den Iran gereist, wie alt waren Sie da?

P1: Als ich 21 Jahre alt war ging ich in den Iran. Das war im ersten oder zweiten Monat des Jahre 1392 (entspricht nach Angaben des Dolmetschers: März/April XXXX ).

R: Wie lange haben Sie sich dann im Iran aufgehalten?

P1: Ein Jahr und zwei oder drei Monate.

R: Haben Sie Afghanistan direkt von der von Ihnen angegeben Heimatadresse verlassen?

P1: Ja.

R: Sind Sie vom Iran wieder nach Afghanistan zurückgekehrt?

P1: Ja, ich war im Iran in einem Flüchtlingslager und wurde dort nicht als Flüchtling anerkannt. Die iranischen Behörden sagten mir, dass ich entweder nach Syrien in den Krieg gehen müsste oder nach Afghanistan abgeschoben werde. Ich ging dann nach Afghanistan zurück.

R: Wo sind Sie dann hingegangen, nachdem Sie nach Afghanistan zurückgegangen sind?

P1: Ich war bei meinen Freunden, ich konnte nicht nach Hause zurückgehen.

R: Wo genau, Dorf, Distrikt, Provinz?

P1: Ich war in der Provinz Daikundi, Distrikt XXXX , Dorf XXXX . Ab und zu ging ich auch in mein Heimatdorf.

R: Wie weit war dieses Dorf XXXX von Ihrem Heimatdorf entfernt?

P1: Eine Stunde Autofahrt entfernt und ca. acht Stunden Fußmarsch.

R: Wie lange haben Sie sich bei Ihren Freunden im Dorf XXXX aufgehalten?

P1: Ich war neun bis zehn Monate bei meinen Freunden, die meiste Zeit habe ich im Dorf XXXX verbracht, aber ich war auch in anderen Dörfern und Städten.

R: Wie oft sind Sie in dem Zeitraum, in dem Sie bei Ihren Freunden gewesen sind, in Ihrem Heimatdorf gewesen, wie oft haben Sie in diesem Zeitraum Ihr Heimatdorf aufgesucht?

P1: Ca. zehn- bis elfmal in den zehn Monaten.

R: Wie lange waren Sie dann jeweils bei diesem Aufsuchen Ihres Heimatdorfes dort aufhältig?

P1: Ich war jeweils ein oder zwei Nächte dort.

R: Wie sind Sie dann dort, von Ihren Freunden, zu Ihrem Heimatdorf hingekommen?

P1: Mit einem Fahrzeug, mit dem Auto.

R: Hat das Auto Ihnen gehört?

P1: Mit dem Taxi.

R: Wie lange kannten Sie Ihre Freunde schon?

P1: Ich kenne sie von der Schulzeit.

R: Wie heißen Ihre Freunde?

P1: XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , XXXX (Familienname nicht bekannt), XXXX , XXXX .

R: Haben diese Freunde alle in einem Haus gewohnt?

P1: Ja.

R: Sind das Geschwister oder sind das mehrere Familie, die in einem Haus wohnen?

P1: Nein, sie sind nicht Geschwister und sind von verschiedenen Familie und verschiedenen Adressen.

R: Was heißt „verschiedene Adressen“?

P1: Sie leben alle in der Provinz Daikundi, manche leben im Dorf XXXX und manche in der Stadt XXXX .

R: Wer lebt im Dorf XXXX und wer lebt in XXXX ?

P1: XXXX , Dorf XXXX ;

XXXX , Stadt XXXX ;

XXXX , Dorf XXXX ;

XXXX , Stadt XXXX ;

XXXX Dorf XXXX ;

XXXX (Familienname nicht bekannt), Stadt XXXX ;

XXXX , Stadt XXXX ;

XXXX , Stadt XXXX .

R: Welcher Volksgruppe haben diese Freunde angehört?

P1: Hazara.

R: Sind Sie verheiratet?

P1: Nein.

R: Haben Sie Kinder?

P1: Nein.

R: Wer hat an der von Ihnen zuerst angegeben Heimatadresse gelebt?

P1: Meine Mutter, mein Vater und ich. Ich habe keine Geschwister.

R: Wer lebt jetzt an der von Ihnen zuerst angegeben Heimatadresse?

P1: Zurzeit lebt niemand in unserem Haus. Es gibt eine Person, die einmal in der Woche vorbeischaut, ob alles in Ordnung, dass nichts kaputtgeht.

R: Wer ist diese Person, die nachschaut?

P1: Die Person heißt XXXX , sein Vater heißt XXXX . XXXX ist ein Bauer. Wir haben ihm auch unsere Grundstücke gegeben, damit er für sich Gemüse und Getreide anbauen kann.

R: Welcher Ethnie gehört dieser XXXX an?

P1: Hazara.

R: Stehen Sie mit XXXX in Kontakt?

P1: Ja, manchmal rufe ich ihn an.

R: Was heißt „manchmal“?

P1: Einmal im Monat.

R: Ist zu Hause alles in Ordnung?

P1: Er sagte, dass alles in Ordnung ist.

R: Welche Schul- bzw. Berufsausbildung haben Sie?

P1: Ich habe elf Jahre die Schule besucht. Nach dem zwölften Schuljahr kann man sich einen Beruf aussuchen. Ich habe neben der Schule, den Beruf des Fliesenlegers auf der Baustelle gelernt.

R: Wie hat die Firma oder der Lehrherr geheißen, wo Sie diesen Beruf gelernt haben?

P1: Der Meister hieß XXXX .

R: Wo hat der Lehrherr sein Geschäft, seine Firma oder Baustelle gehabt?

P1: Das war unser Lehrer in der Schule, der uns in diesem Fachgebiet unterrichtet hat. Der Meister hieß XXXX , für diesen habe ich Fliesen gelegt.

R: Haben Sie auf verschiedenen Baustellen gearbeitet?

P1: Ja.

R: Wie lange haben Sie diesen Beruf ausgeübt?

P1: Von meinem 16. Lebensjahr bis zu meinem 21. Lebensjahr habe ich diesen Beruf ausgeübt.

R: Was haben Sie da durchschnittlich monatlich als Fliesenleger verdient?

P1: Ich wollte nur diesen Beruf erlernen und habe dafür 8.000 Afghani monatlich bekommen.

R: Haben Sie mit diesem Einkommen Ihr Auslangen gefunden?

P1: Das war für mich ein Taschengeld und mein Vater hat auch gearbeitet und auch für den Unterhalt gesorgt.

R: Fragewiederholung.

P1: Ich habe an die Zukunft gedacht.

R: Was heißt in diesem Zusammenhang mit dieser Frage: „Ich habe an die Zukunft gedacht.“?

P1: Ich meine damit, dass es für mich ausreichend war. Ich konnte mit diesem Geld meine Schulausgaben finanzieren.

R: Konnten Sie mit diesem Geld Ihren Lebensunterhalt bestreiten?

P1: Nein, das war nicht ausreichend für mich.

R: Wie lange haben Sie denn die Schule besucht?

P1: Elf Jahre.

R: Bis zum wievielten Lebensjahr haben Sie die Schule besucht?

P1: Bis zu meinem 19. oder 20. Lebensjahr habe ich die Schule besucht.

R: Welche Schule haben Sie bis zum 19. oder 20. Lebensjahr besucht?

P1: Es war ein Gymnasium.

R: Wie hat denn dieses Gymnasium geheißen, dass Sie besucht haben?

P1: XXXX .

R: Wo war diese Schule, in welchem Dorf, in welcher Stadt?

P1: Das war in unserem Heimatdorf in XXXX .

R: Wie hat der Direktor dieser Schule geheißen, wie Sie die letzte Klasse der Schule besucht haben?

P1: Er hieß XXXX .

R: Hat es in Ihrer Schule so etwas wie einen Klassenlehrer gegeben, der alleine für diese Klasse zuständig war?

P1: Er heißt Kazem SHAIDAIE, Klassenvorstand.

R: Sie haben gesagt, Sie haben für diese Schule bezahlt, wie viel haben Sie monatlich Schulgeld bezahlen müssen?

P1: Das war eine staatliche Schule, ich habe vorher gemeint, dass ich damit Heft, Kugelschreiber und sonstigen Schulbedarf bezahlt habe.

R: Wie viel Geld haben Sie für diese Utensilien benötigt?

P1: Hefte, Kugelschreiber, Stifte, Schultasche, Kleidung, ca. 5.000 – 6.000 Afghani. Einmal im Jahr bin ich für die Schule zwecks Utensilien und Kleidung einkaufen gegangen. Die Ausgabe betrug dafür ca. 8.000 Afghani. Weitere Utensilien habe ich bei Bedarf immer wieder nachkaufen müssen.

R: Wie viel haben Sie durchschnittlich, abgesehen vom Schulbeginn, monatlich für Ihre Schule an Ausgaben gehabt?

P1: Während des Schuljahres, abgesehen vom Schulbeginn, ca. 5.000 Afghani monatlich.

R: Bis zur wievielten Klasse sind Sie in das Gymnasium gegangen?

P1: Ich besuchte fünf Jahre lang die Volksschule und drei weitere Jahre die Mittelschule und dann drei Jahre Gymnasium.

R: Fragewiederholung.

P1: Bis zur elften Klasse im Gymnasium.

R: Sie haben beim BFA gesagt, dass Sie auch Erfahrung als Landarbeiter haben, was haben Sie da gemacht?

P1: Wir besaßen Grundstücke und haben diese bewirtschaftet. Ich habe meinem Vater in der Landwirtschaft geholfen, wir hatten einen Arbeiter/Bauern, er ebenfalls uns in der Landwirtschaft geholfen hat.

R: Haben Sie diesen einen Arbeiter/Bauer bezahlen müssen?

P1: Wir haben ihm einen Teil der Ernte gegeben.

R: Was haben Sie dort angebaut?

P1: Weizen, Mais, Kartoffel, Zwiebel und weiteres Gemüse.

R: Woher stammt Ihre Familie?

P1: Vom Dorf XXXX , Provinz Daikundi, sie sind Hazara.

[…]

R: Wie hat Ihre Mutter ihren Lebensunterhalt in Afghanistan bestritten?

P1: Als mein Vater noch lebte, war meine Mutter Hausfrau. Nach dem Tod meines Vaters, arbeitete sie bei den Nachbarn als Reinigungskraft.

R: Wie lange hat das Ihre Mutter gemacht?

P1: Nach dem Tod meines Vaters, vier bis fünf Jahre.

R: Haben Sie und Ihre Mutter nach dem Tod Ihres Vaters mit dem erwirtschafteten, monatlichen Einkommen ihr Auslangen gefunden?

P1: Wir mussten mit diesem Einkommen damit auskommen.

R: Fragewiederholung.

P1: Wir mussten damit auskommen.

R: Haben Sie damit das Auslangen gefunden?

P1: Ja.

R: Wie haben Ihre Freunde, die Sie dann im Dorf XXXX bzw. in der Stadt XXXX besucht haben ihren Lebensunterhalt bestritten?

P1: Manche besaßen ein Geschäft und manche gingen in die Schule.

R: Wurden Sie dort während Ihres ca. zehnmonatigen Aufenthaltes von Ihren Freunden unterstützt bzw. konnten Sie dort wohnen?

P1: Ja, ich bezahlte keine Miete.

R: Haben Sie dort auch Verpflegung erhalten?

P1: Ja.

R: Wie viel Geschwister hat Ihr Vater?

P1: Mein Vater hatte keine Geschwister, er hatte nur eine Schwester, die bereits verstorben ist, als ich ein kleines Kind war.

R: Wie viele Geschwister hat Ihre Mutter?

P1: Meine Mutter hat ebenfalls keine Geschwister.

R: Wer hat Ihnen die Kopie der Tazkira sowie die Kopie Ihres Schulzeugnisses geschickt, wie sind Sie dazu gekommen?

P1: Meine Freunde haben uns eine Kopie der Tazkira geschickt, auch eine Kopie meines Schulzeugnisses. Das Original meiner Dokumente habe ich verloren und die Kopien habe ich zu Hause gehabt. Ich rief meine Freunde an, um mir das zuzuschicken.

R: Welchem Freund haben Sie konkret gebeten, die Unterlagen zu schicken?

P1: Mein Freund XXXX aus meinem Heimatdorf, er heißt mit vollem Namen XXXX .

R: Wie Sie vom Iran nach Afghanistan zurückgekehrt sind, wie lange haben Sie sich noch in Afghanistan aufgehalten?

P1: Nach meiner Rückkehr nach Afghanistan war ich zehn Monate in Afghanistan.

R: Welchen Beruf hat Ihr Vater ausgeübt?

P1: Er war bei der afghanischen Nationalarmee.

R: In welcher Funktion war er bei der afghanischen Nationalarmee?

P1: Er war ein Soldat.

R: Welchen Rang hat Ihr Vater bekleidet?

P1: Er hatte keinen Rang, er war aber erfahren und fünf Jahre hat er dort Dienst geleistet.

R: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Ihr Vater einfacher Soldat bei der afghanischen Armee war?

P1: Ja, er war ein einfacher Soldat, aber die Leute haben ihn respektiert.

R: Was heißt: „Die Leute haben ihn respektiert“?

P1: Er war ein erfahrener Soldat. Sein Kommandant hat den Leuten gesagt, dass sie sein Wort akzeptieren sollen.

R: Welchen Leuten hat das der Kommandant gesagt?

P1: Ich meine mit „den Leuten“ andere Soldaten. Mein Vater hat in der Provinz Uruzgan Dienst geleistet.

R: Welcher Einheit hat Ihr Vater angehört?

P1: Ich weiß es nicht, er war in einer anderen Provinz und dort bin ich nicht hingegangen.

R: Woher haben Sie dann die genaue Information, dass der Kommandant solche Anweisungen an andere Soldaten gegeben hat?

P1: Aus den Erzählungen meines Vaters.

R: Haben Sie Ihren Vater gefragt, welcher Einheit er angehört bzw. welcher Gruppe?

P1: Er war beim Militär.

R: War Ihr Vater dort in einer Kaserne untergebracht?

P1: Ja, er war in einer Kaserne in einem Distrikt.

R: In welchem?

P1: Der Namen des Distrikts ist mir nicht bekannt.

R: Wie lange hat Ihr Vater diese Tätigkeit als Soldat ausgeübt?

P1: Fünf Jahre lang.

R: Bis wann?

P1: Bis zum Jahr 1390 (nach Angaben des Dolmetschers entspricht das dem Jahr 2011).

R: In welchem Jahr haben Sie Afghanistan das erste Mal verlassen?

P1: Es war Anfang 1392 (nach Angaben des Dolmetschers entspricht das dem Jahr 2013).

R: Haben Sie damals, wie Sie in den Iran gegangen sind, Afghanistan alleine oder mit Ihrer Mutter verlassen?

P1: Alleine.

R: Warum ist Ihre Mutter damals nicht mitgegangen?

P1: Damals war mein Leben in Gefahr und meine Mutter sagte mir, dass ich alleine in den Iran gehen soll, sie ging nicht mit.

R: Wann ist Ihr Vater genau verstorben?

P1: Im Jahr 1390 (nach Angaben des Dolmetschers entspricht das dem Jahr 2011).

R: Anfang, Ende, Mitte?

P1: Das war Anfang des Jahres 1390 (nach Angaben des Dolmetschers entspricht das dem Sommer Juni/Juli 2011).

R: An was ist Ihr Vater verstorben?

P1: Mein Vater hatte frei und für zwei Tage war er zu Hause. Nach diesen zwei Tagen musste er dienstlich nach Kabul mit 15 weiteren Soldaten nach Kabul reisen. Unterwegs wurden sie angegriffen und ist dabei ums Leben gekommen.

R: Wie alt waren Sie, als Ihr Vater bei diesem Angriff ums Leben gekommen ist?

P1: 19 oder 20 Jahre.

R: Was hätte Ihr Vater bzw. die anderen Soldaten in Kabul machen sollen?

P1: Ich weiß es nicht, es war ein Auftrag von der Regierungsseite, vom Staat, dass sie nach Kabul gehen und dort den Dienst versehen sollten.

R: Wissen Sie, warum Ihr Vater mit seinen Kollegen angegriffen wurde?

P1: Ich weiß es nicht.

R: Wie weit haben sich die Soldaten bei diesem Angriff zu Wehr gesetzt?

P1: Als sie angegriffen wurden kam die Sicherheitspolizei zu Hilfe. Es gab eine Auseinandersetzung zwischen der afghanischen Polizei, Sicherheitskräften und den Taliban. Einige von den Taliban wurden getötet und einige sind festgenommen worden.

R: Was war dann mit den Soldaten bzw. der Gruppe, mit der Ihr Vater nach Kabul gehen hätte sollen?

P1: Sie sind alle ums Leben gekommen.

R: Ist die Sicherheitspolizei später zu diesem Angriff/Vorfall hinzugekommen?

P1: Zuerst gab es ein Gefecht zwischen den Soldaten, der Gruppe meines Vaters und den Taliban. Nachdem die Polizei die Schüsse gehört hat, kam diese zu Hilfe.

R: Waren in Ihrem Dorf, als Sie dort gelebt haben, auch andere Personen, die bei der afghanischen Armee gedient haben?

P1: Ja, einige gab es.

R: Wo haben die als Soldaten gedient?

P1: Ein Soldat war mit meinem Vater gemeinsam in der Provinz Uruzgan und weitere Soldaten waren in der Stadt XXXX .

R: Wie hat der andere Soldat, der mit Ihrem Vater in der Provinz Uruzgan gewesen ist, geheißen?

P1: Er hieß XXXX .

R: Ist dieser Soldat mit Ihrem Vater seinerzeit auch bei diesem Gefecht ums Leben gekommen?

P1: Er war zum Zeitpunkt des Vorfalls in der Provinz Uruzgan.

R: Wo hat sich dessen Familie aufgehalten, als Sie Afghanistan verlassen haben?

P1: Seine Familie war im Dorf XXXX .

R: Wissen Sie, warum Ihr Vater von den Taliban getötet worden ist?

P1: Weil mein Vater ein Hazara war.

R: Welche Volksgruppe oder Ethnie haben die anderen Soldaten angehört?

P1: Ich weiß nicht woher sie stammten, aber sie waren nicht aus unserem Dorf.

R: Welcher Ethnie/Volksgruppe haben diese angehört?

P1: Sie waren ebenfalls Hazara.

R: Wann haben Sie vom Tod Ihres Vaters erfahren?

P1: Nach 24 Stunden wurde seine Leiche ins Dorf gebracht.

R: Von wem haben Sie vom Tod Ihres Vaters erfahren?

P1: Die Leiche meines Vaters wurde mit einem Auto in die Dorfmoschee gebracht.

R: Von wem haben Sie die Information bekommen, dass bei diesem Angriff alle Soldaten ums Leben gekommen sind?

P1: Die Polizei, die die Leiche meines Vaters in die Dorfmoschee gebracht haben sagten uns, dass die Soldaten bei diesem Gefecht ums Leben gekommen sind.

R: Wen meinen Sie mit „uns“?

P1: Mit „mir“ meine ich mich und die Dorfleute, die sich in der Dorfmoschee versammelt haben.

R: Woher hat Ihre Mutter diese Information erhalten?

P1: Meine Mutter war zu Hause, meine Mutter ist mit mir in die Moschee mitgegangen.

R: Von wem hat Ihre Mutter erfahren, dass Ihr Vater ums Leben gekommen ist?

P1: Unsere Nachbarn haben ihr gesagt - unser Dorf ist sehr klein – dass er ums Leben gekommen ist. Nachrichten verbreiten sich sehr schnell.

R: Wo haben Sie sich zu diesem Zeitpunkt aufgehalten?

P1: Ich war zu Hause.

R: Von wem haben Sie erfahren, dass Ihr Vater ums Leben gekommen ist?

P1: Von den Nachbarn.

R: Wie heißen die Nachbarn, die Ihnen das mitgeteilt haben?

P1: Soweit ich mich erinnern kann, hießen meine Nachbarn XXXX .

R: Waren das die unmittelbar angrenzenden Nachbarn?

P1: Einige Häuser von uns entfernt.

R: Wie hießen die unmittelbar angrenzenden Nachbarn?

P1: Wir haben keine unmittelbar angrenzenden Nachbarn, das Haus steht alleine.

R: Wie heißen die Nachbarn, die an das Grundstück unmittelbar angrenzen?

P1: XXXX .

R: Grenzen sonstige Nachbarn an das Grundstück an?

P1: Etwas weiter entfernt gibt es einen Nachbarn, einer heißt XXXX und der andere heißt XXXX .

R: Wie lange haben Sie denn nach dem Tod Ihres Vaters bis zum erstmaligen Verlassen Afghanistans in den Iran, noch an Ihrer Heimatadresse gelebt?

P1: Ein Jahr und zwei Monate lebten wir nach dem Tod meines Vaters in unserem Heimatdorf.

R: Wie hat Ihr Tagesablauf ausgeschaut, was haben Sie nach dem Tod Ihres Vaters gemacht?

P1: Ich habe die Schule besucht und habe nicht gearbeitet. Ca. 20 Tage nach dem Tod meines Vaters kam die Polizei zu uns nach Hause. Zu diesem Zeitpunkt war meine Mutter nicht zu Hause, ich war alleine zu Hause. Der Polizist sagte, dass wir von den Taliban bedroht werden, wir sollen das Haus nicht verlassen und wir sollen uns nicht weit weg vom Dorf bewegen.

R: Ist es in diesem einen Jahr und zwei Monaten zu irgendwelchen Vorfällen gekommen?

P1: Nein, ich habe aufgepasst und habe mich die meiste Zeit versteckt gehalten.

R: Wie haben Sie sich versteckt halten können, wenn Sie in die Schule gegangen sind?

P1: Ich habe mit der Arbeit aufgehört, ich konnte nicht arbeiten. Ich bin nur in der Früh zur Schule gegangen und nach der Schule kam ich wieder nach Hause.

R: Haben Sie in diesem Zeitpunkt Ihre Freunde besucht?

P1: Ich habe nur meine Nachbarn besucht und die Freunde in meiner unmittelbaren Nähe.

R: Jetzt haben Sie das zuerst so beschrieben, dass das Haus alleine steht, die Nachbarn weit weg sind. Wie weit weg waren diese Freunde, die Sie besucht haben?

P1: Meine Freunde waren ca. 20 – 30 Meter entfernt.

R: Fragewiederholung.

P1: Unser Haus war nicht angrenzend an andere Häuser.

R: Wie weit brauchten Sie bis Sie zu diesen Freunden gelangt sind?

P1: Zwei bis drei Minuten.

R: Welche Volksgruppe gehörten diese Freunde an?

P1: Sie waren auch Hazara.

R: In welchem Verhältnis waren die Ethnie in Ihrem Dorf, in Ihrem Heimatgebiet?

P1: Mein Heimatdorf besteht ausschließlich aus der Volksgruppe der Hazara. Ich glaube bis zu 50 % der Provinz Daikundi besteht aus Hazara.

R: Wird die Polizei bzw. Sicherheitsorgane in Ihre Heimatregion mehrheitlich von Personen, die der Volksgruppe der Hazara angehören, gestellt?

P1: Die Polizei besteht aus verschiedenen Volksgruppen, das wechselt. Es ist verschiedenen, manchmal sind es die Paschtunen, manchmal die Tadschiken und manchmal die Hazara, alle wechseln sich ab.

R: Ist es in dem Zeitraum, in dem Sie dann von Iran nach Afghanistan wieder zurückgekehrt sind, sich bei Ihren Freunden in der Stadt XXXX sich bei Ihren Freunden in XXXX aufgehalten haben, zu irgendwelchen Vorfällen gekommen?

P1: Die meiste Zeit habe ich zu Hause verbracht, ich habe mich draußen nicht viel bewegt und niemand wusste von meiner Rückkehr.

R: Ist es zu irgendwelchen Vorfällen gekommen, als Sie bei Ihren Freunden aufhältig gewesen sind, und in diesem Zeitraum ca. zehnmal in Ihr Dorf gegangen sind, um sich dort für etwa ein, zwei Nächte aufzuhalten?

P1: Nein, es gab keine Vorfälle.

R: Hatte Ihre Mutter in dieser Zeit, nachdem Ihr Vater gestorben ist, bis zu Ihrer Ausreise irgendwelche Probleme?

P1: Mit wem?

R: Ob sie Probleme gehabt hat.

P1: Sie hatte keine Probleme, sie war nur psychisch belastet.

R: Hatte Ihre Mutter jemals direkten Kontakt mit den Taliban?

P1: Nein.

R: Hatten Sie selbst direkten Kontakt mit den Taliban?

P1: Nein, ich habe die Taliban nie gesehen.

R: Wie hat sich denn der Alltag Ihrer Mutter in Afghanistan gestaltet?

P1: Nach dem Tod meines Vaters ging meine Mutter zu den Nachbarn, um dort als Reinigungskraft zu arbeiten, sie hat auch als Schneiderin gearbeitet.

R: Hat Ihre Mutter nachdem Ihr Vater verstorben, als alleinstehende Frau in Afghanistan Probleme gehabt?

P1: Jeder weiß, dass in Afghanistan das Leben für alleinstehende Frauen sehr schwierig ist.

R: Fragewiederholung.

P1: Ich weiß nicht über Probleme Bescheid, vielleicht sagt sie mir es auch nicht. Im Grunde genommen kann dort eine alleinstehende Frau nicht einkaufen gehen und sich frei bewegen.

R: Wie hat das Ihre Mutter gemacht, nachdem Ihr Vater verstorben ist, sie sich auch nicht mehr in Afghanistan aufgehalten, wie hat Ihre Mutter dann den Alltag gestaltet?

P1: Die Nachbarn haben meiner Mutter bei den Einkäufen geholfen und sie begleitet.

R: Was würden Sie denn befürchten, wenn Sie nach Afghanistan zurückkehren müssten?

P1: Ich wurde von den Taliban bedroht und deshalb habe ich Angst nach Afghanistan zurückzugehen. Es gibt dort keine Arbeit und ich kann mich dort auch nicht weiterbilden, sprich in die Schule gehen oder studieren. Ich gehöre zur Volksgruppe der Hazara und das ist für sich eine „Straftat“.

R an BFV: Haben Sie Fragen an den P1?

BFV an P1: Wie ist es Ihnen bei der polizeilichen Erstbefragung am XXXX psychisch und physisch ergangen?

P1: Zu diesem Zeitpunkt war ich sehr müde. Es war gegen Abend, als ich hier gefragt worden bin und deshalb kam es zu falschen Angaben zu meinem Alter und wir wurden nicht ausführlich, sondern nur oberflächlich befragt.

R: Haben Sie das Alter der Behörde berichtigt?

P1: Es gab keine Rückübersetzung. Wir haben auch keine Kopie von unserer Niederschrift erhalten. Mein Geburtsdatum wurde nach gregorianischem Kalender gefragt und das habe ich nicht angeben können. Ich ging zur Polizei in XXXX , um mein Geburtsdatum zu berichtigen, dort sagte man mir, dass das bei der Einvernahme korrigiert werden kann.

Anmerkung der BFV: Zwischen der Unterscheidung „Polizei“ und „Soldat“ kommt es notorisch oft zu Missverständnissen oder Unklarheiten.

D erklärt, dass der Begriff „Soldat“ (auf Dari: Askar) und der Begriff „Polizei“ bzw. „Polizist“ (auf Dari: Polis) heißt.

BFV an P1: Wissen Sie den genauen Monat, in dem Jahr, in dem Ihr Vater verstorben ist?

P1: Im zweiten oder dritten Monat des Jahre 1390 (nach Angaben des Dolmetschers entspricht das Mai/Juni 2011).

BFV an P1: Als Sie beim BFA gefragt wurden, haben Sie sich hinsichtlich der dort (gemeint BFA) von Ihnen beschriebenen Tätigkeit auf den Zeitpunkt vor dem Tod oder nach dem Tod Ihres Vaters bezogen?

P1: Es handelte sich bei dieser Beschreibung um meine Tätigkeit vor dem Tod meines Vaters. Nach dem Tod meines Vaters ging ich nur ein Jahr zu Schule und habe nicht gearbeitet.

R

BFV an P1: Könnten Sie bei einer hypothetischen Rückkehr nach Afghanistan von Ihren Freunden aufgenommen werden?

P1: Ich glaube nicht. Das ist eine Verpflichtung, die man nicht eingehen muss. Ich glaube nicht, dass ich im Falle meiner Rückkehr, mein Heimatdorf erreiche. Die Wege sind sehr gefährlich.

R: Wie sind Sie von Ihrem Heimatdorf ausgereist?

P1: Schlepperunterstützt. Ich rief einen Schlepper an und der brachte mich in den Iran:

R: Wie viel haben Sie eigentlich für die Schleppung aus Afghanistan beim zweiten Mal bezahlt?

P1: Insgesamt 400.000 Afghanis haben wir für meine Mutter und mich ausgegeben.

R: Woher hatten Sie so viel Geld?

P1: Es gab etwas von den Ersparnissen meines Vaters zu Haus, etwas haben wir von den Nachbarn bekommen und wir verkauften auch unseren Hausrat.

R: Könnten Sie sich bei einer hypothetischen Rückkehr nach Afghanistan vorstellen, dass Ihre Mutter bei Freunden unterkommen könnte?

P1: Nein, niemand würde eine alleinstehende Frau Platz bieten.

R: Könnten Sie sich vorstellen, bei einer hypothetischen Rückkehr nach Afghanistan, dass Ihre Mutter wieder in Ihrem Elternhaus wohnen könnte?

P1: Ich glaube, wir würden unser Haus und unser Grundstück nicht zurückbekommen. In Afghanistan gibt es keine Gesetze, das Gesetz ist auf der Seite der Mächtigen.

R: Fragewiederholung.

P1: Ich meine, dass meine Mutter und ich die Grundstücke nicht zurückbekommen.

BFV an P1: Keine Fragen an den P1.

R: Wissen Sie, ob Ihr Vater als Soldat oder als Polizist tätig war?

P1: Er war in der Nationalarmee.

R: Woher wissen Sie das, dass er in der Nationalarmee war?

P1: Das Logo auf seiner Uniform war von der afghanischen Nationalarmee.

BFV gibt eine schriftliche Stellungnahme zu P1 und P2 ab und ein Beiblatt zu einem Bericht der UNAMA, welche zum Akt genommen werden.

[…]

R: Gibt es noch Fragen zum Fluchtvorbringen?

BFV: Zum Fluchtvorbringen keine Fragen mehr. Angemerkt wird, dass hinsichtlich der im Verfahren gemachten Zeitangaben zu berücksichtigen ist, dass Behörde und BF von einem unterschiedlichen Alter des BF ausgegangen sind. Ich beantrage das richtige Geburtsdatum – entsprechend der vorgelegten Kopie der Tazkira und des Schulzeugnisses – zu korrigieren.

Frage auf Deutsch:

R: Sprechen Sie Deutsch?

P1 (auf Deutsch): Ein bisschen.

R: Verstehen Sie Deutsch?

P1 (auf Deutsch): Ein bisschen.

R: Wie bestreiten Sie in Österreich Ihren Lebensunterhalt?

P1 (auf Deutsch): Nicht verstanden.

Fragewiederholung auf Dari:

P1: Ich habe eine „weiße Karte“ und bekomme Unterstützung von der Caritas.

R: Tragen Sie auf eine andere Art und Weise zu Ihrem Lebensunterhalt bei?

P1: Keine Antwort.

Fragewiederholung auf Dari: Ich versuche die deutsche Sprache zu lernen und danach zu arbeiten, wenn es möglich ist.

R (auf Dari): Haben Sie schon um eine arbeitsrechtliche Bewilligung beim Arbeitsmarkservice angesucht?

P1 (auf Dari): Ich bin in die Berufsschule gegangen, um einen Beruf zu erlernen. Dort sagte man mir, dass es mit der „weißen Karte“ nicht möglich ist.

R (auf Dari): Was machen Sie in Ihrer Freizeit?

P1: (auf Dari): Ich lerne Deutsch, ich betreibe Sport, ich helfe bei verschiedenen Veranstaltungen mit. Ich helfe auch bei der Gemeinde drei- bis viermal im Monat.

R (auf Deutsch): Sind Sie in einem Verein, in einer Organisation oder in einer Kirche oder dergleichen tätig oder engagiert?

P1: (auf Dari): Ich habe das nicht verstanden.

Fragewiederholung auf Dari: Ich bin nur Mitglied eines Fitnesscenters und wie bereits gesagt, helfe ich bei Veranstaltungen mit. Bei sportlichen Veranstaltungen nehme ich auch teil.

R (auf Deutsch): Bei welchen Veranstaltungen helfen Sie mit?

P1: (versteht nicht).

Fragewiederholung auf Dari: z. B. beim Flohmarkt und weitere saisonalen Veranstaltungen im Sommer.

R (auf Deutsch): Welche Veranstaltungen im Sommer sind das?

P1: Keine Antwort.

Fragewiederholung auf Dari: Z. B. Kürbisfest, das steht in meinem Empfehlungsschreiben. Ich helfe beim Schmücken des Christbaumes, den die Gemeinde aufstellt.

R (auf Deutsch): Haben Sie Freunde in Österreich?

P1 (auf Deutsch): Ja.

R (auf Deutsch): Wie heißen Ihre besten Freunde?

P1 (auf Deutsch): XXXX (phonetisch), XXXX , Nachname ist mir nicht bekannt.

R (auf Dari): Was unternehmen Sie mit den Freunden?

P1 (auf Dari): Wir besuchen uns gegenseitig. Sie laden mich zu den Festlichkeiten ein. Donnerstage haben wir Sitzungen gehabt, dass sie uns über die Gesetze und Traditionen Österreich erzählen.

R (auf Dari): Was meinen Sie mit „Freunden“?

P1 (auf Dari): Das sind enge Freunde. Ich verstehe darunter, dass wir uns gegenseitig besuchen und wir für einander da sind, wenn wir etwas brauchen. Wir helfen uns gegenseitig.

R (auf Deutsch): Sind Sie verheiratet?

P1 (auf Deutsch): Nein.

R (auf Deutsch): Haben Sie Kinder?

P1 (auf Deutsch): Nein.

R (auf Dari): Führen Sie eine Lebensgemeinschaft?

P1 (auf Deutsch): Nein.

R (auf Dari): Leben außer Ihrer Mutter, noch andere Verwandte in Österreich?

P1 (auf Dari): Nein, nur Freunde.

R (auf Dari): Sind Sie strafrechtlich beurteilt, läuft ein Strafverfahren gegen Sie?

P1 (auf Dari): Nein, ich habe weder in Afghanistan noch in Österreich gegen die Gesetze verstoßen.

R (auf Dari): Haben Sie eine schwere Verwaltungsübertretung begangen z. B. Fahren mit Alkohol am Steuer?

P1 (auf Dari): Nein, ich trinke überhaupt keinen Alkohol.

R (auf Dari): Leiden Sie an einer Krankheit?

P1 (auf Dari): Nein.

R (auf Dari): Waren Sie in Österreich wegen einer schweren Krankheit im Krankenhaus?

P1 (auf Dari): Nein, ich bin gesund.

R (auf Dari): Beschreiben Sie Ihren Alltag in Österreich.

P1 (auf Dari): Täglich stehe ich in der Früh auf und bereite das Frühstück vor. Danach lerne ich ein bis zwei Stunden Deutsch und gehe etwas joggen und danach bereite ich das Mittagessen vor. Nachmittags besuche ich einen Deutschkurs. Mittwochs und Freitagnachmittag besuche ich einen Deutsch-, Englisch- und Mathematikkurs in XXXX . Der Kurs findet in einer Mittelschule statt, welche von meinem Freund Peter organisiert wird.

R (auf Dari): Wer wäscht die Wäsche, wer bügelt, wer räumt auf?

P1 (auf Dari): Meine Mutter kümmert sich um die Wäsche und räumt auf.

R (auf Dari): Kochen Sie für sich selbst?

P1 (auf Deutsch): Manchmal koche ich und manchmal meine Mutter.

R (auf Dari): Was kochen Sie am liebsten?

P1 (auf Deutsch): Hühnchen und Reisfleisch,

(auf Dari): afghanische Spezialität.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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