TE Bvwg Erkenntnis 2020/9/15 W213 2185229-1

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Veröffentlicht am 15.09.2020
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Entscheidungsdatum

15.09.2020

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §8 Abs1
AsylG 2005 §8 Abs4
VwGVG §28 Abs1
VwGVG §28 Abs2
VwGVG §29 Abs5

Spruch


W213 2185229-1/12E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 01.09.2020 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Dr. Albert SLAMANIG als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.12.2017, Zl. 1091800107-151592090, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 01.09.2020 zu Recht erkannt:

I. Die Beschwerde zu Spruchpunkt I. des bekämpften Bescheides wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG i.V.m § 3 Abs 1 AsylG als unbegründet abgewiesen.

II. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt II. des bekämpften Bescheides wird gemäß § 28 Abs 1 und 2 VwGVG stattgegeben und dem BF gemäß § 8 Abs. 1 Z. 1 AsylG der Status des subsidiären Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.

III. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG wird dem BF eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiärer Schutzberechtigter bis zum 01.09.2021 erteilt.

Die Revision ist gemäß Art 133 Abs.4 B-VG nicht zulässig


Text


Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 01.09.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

Schlagworte

befristete Aufenthaltsberechtigung gekürzte Ausfertigung subsidiärer Schutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2020:W213.2185229.1.00

Im RIS seit

23.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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