RS OGH 2020/11/17 33R109/20x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.2020
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Norm

ZPO §68 Abs4

Rechtssatz

Wirksame Prozesshandlungen einer Verfahrenshelferin (eines Verfahrenshelfers) bleiben wirksam, auch wenn die Entscheidung über die Bewilligung der Verfahrenshilfe später aufgehoben wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2020:RW0000983

Im RIS seit

20.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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