Entscheidungsdatum
10.08.2020Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Spruch
W218 2212147-1/12E
W218 2212149-1/13E
W218 2212155-1/12E
W218 2212152-1/12E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 25.06.2020 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Benedikta TAURER über die Beschwerde von XXXX (BF1), XXXX (BF2), XXXX (BF3) und XXXX (BF4), alle StA. Afghanistan, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich, jeweils vom 03.12.2018, Zl. Zl. XXXX (BF1), Zl. XXXX (BF2), Zl. XXXX (BF3) und Zl. XXXX (BF4), jeweils wegen
§§ 3, 8, 10, 57, 55 AsylG und §§ 46, 52, 55 FPG, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 25.06.2020 zu Recht erkannt:
A)
Der Beschwerde wird stattgegeben und gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 XXXX sowie XXXX , XXXX und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 iVm § 34 AsylG 2005 im Familienverfahren der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Der Status ist zunächst auf 3 Jahre befristet (Antrag nach dem 15.11.2015). Es kommt ihnen hiermit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zu.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 25.06.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da kein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt wurde.
Schlagworte
Asylgewährung von Familienangehörigen Familienverfahren Flüchtlingseigenschaft gekürzte Ausfertigung MinderjährigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2020:W218.2212155.1.00Im RIS seit
20.11.2020Zuletzt aktualisiert am
20.11.2020