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E2D Assoziierung TürkeiNorm
ARB1/80Rechtssatz
Das VwG hat die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ungeachtet der Aufenthaltsberechtigung nach dem ARB 1/80 des Fremden und seines rund 16-jährigen rechtmäßigen Aufenthaltes in Österreich vor dem Hintergrund des § 52 Abs. 5 FrPolG 2005 zu prüfen (vgl. VwGH 4.4.2019, Ra 2019/21/0009).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020210064.L01Im RIS seit
17.11.2020Zuletzt aktualisiert am
17.11.2020