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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Eine nach den Umständen des Einzelfalles vorgenommene und vertretbare Beurteilung der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme durch das VwG ist nicht revisibel (vgl. VwGH 4.10.2018, Ra 2018/18/0463, zur Voraussetzung des fehlenden Verschuldens nach § 32 Abs. 1 Z 2 VwGVG 2014 in einem Fall, in dem das VwG fallbezogen davon ausging, dass die Geltendmachung der neu hervorgekommenen Tatsachen im Verfahren möglich und zumutbar gewesen wäre).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010344.L04Im RIS seit
17.11.2020Zuletzt aktualisiert am
17.11.2020