RS Vwgh 2020/10/6 Ra 2020/21/0384

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Veröffentlicht am 06.10.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

B-VG Art133 Abs4
NAG 2005 §54 Abs5 Z4
VwGG §34 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/21/0385
Ra 2020/21/0386

Rechtssatz

Dass ein Fremder an einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung (Morbus Crohn) leidet und seine Ehefrau "mit dieser Krankheit nicht umzugehen wusste", weshalb es unter anderem zur Zerrüttung der Ehe gekommen sei, genügt für die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 54 Abs. 5 Z 4 NAG 2005 jedenfalls nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020210384.L01

Im RIS seit

17.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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