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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Beachte
Rechtssatz
Dass ein Fremder an einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung (Morbus Crohn) leidet und seine Ehefrau "mit dieser Krankheit nicht umzugehen wusste", weshalb es unter anderem zur Zerrüttung der Ehe gekommen sei, genügt für die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 54 Abs. 5 Z 4 NAG 2005 jedenfalls nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020210384.L01Im RIS seit
17.11.2020Zuletzt aktualisiert am
17.11.2020