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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §9Rechtssatz
Bei dem Recht auf Zusatzeintragung in den Behindertenpass, das vom Gesundheitszustand des Passinhabers abhängt, handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht, in welches im Fall des Todes des Berechtigten eine Rechtsnachfolge nicht stattfindet. Die Fortsetzung des Verfahrens über dieses Recht durch die Verlassenschaft oder die Erben des Verstorbenen kommt somit nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019110097.L01Im RIS seit
17.11.2020Zuletzt aktualisiert am
17.11.2020