RS Vwgh 2020/10/9 Ra 2020/03/0101

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.2020
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
94/01 Schiffsverkehr

Norm

SchiffahrtsG 1997 §103 Abs1
ZustG §17 Abs2
ZustG §17 Abs3

Rechtssatz

Unterbliebene Erkundigungen des Revisionswerbers über den Stand des Verfahrens nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub führen nicht dazu, dass allein deshalb von einer rechtswirksamen Zustellung der Zulassungsurkunde ausgegangen werden könnte. Sie erübrigen daher auch nicht die Klärung der Voraussetzungen für die rechtmäßige Zustellung des Zulassungsbescheids.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030101.L01

Im RIS seit

17.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten