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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
SchiffahrtsG 1997 §103 Abs1Rechtssatz
Unterbliebene Erkundigungen des Revisionswerbers über den Stand des Verfahrens nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub führen nicht dazu, dass allein deshalb von einer rechtswirksamen Zustellung der Zulassungsurkunde ausgegangen werden könnte. Sie erübrigen daher auch nicht die Klärung der Voraussetzungen für die rechtmäßige Zustellung des Zulassungsbescheids.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030101.L01Im RIS seit
17.11.2020Zuletzt aktualisiert am
17.11.2020