TE Bvwg Erkenntnis 2020/9/7 G304 2194481-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 07.09.2020
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Entscheidungsdatum

07.09.2020

Norm

AsylG 2005 §10
AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §8 Abs1 Z1
AsylG 2005 §8 Abs4
VwGVG §28 Abs2
VwGVG §29 Abs5

Spruch


G304 2194485-1/13E

G304 2194483-1/12E

G304 2194481-1/12E

G304 2194479-1/12E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 20.08.2020 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Beatrix LEHNER als Einzelrichterin über die Beschwerden von 1.) XXXX , geb. XXXX , StA: Irak, 2.) mj. XXXX , geb. XXXX , StA: Irak, 3.) mj. XXXX , geb. XXXX , StA: Irak, 4.) mj. XXXX , geb. XXXX , StA: Irak, 2. und 4. gesetzlich vertreten durch den Vater, alle vertreten durch Verein Menschenreche Österreich, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.03.2018, Zlen XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 20.08.2020 zu Recht erkannt:

A)

I.       Den Beschwerden gegen Spruchpunkt II. der angefochtenen Bescheide werden gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG stattgegeben und den Beschwerdeführern gemäß
§ 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Irak zuerkannt. Des Weiteren werden die Beschwerden abgewiesen.

II.     Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 wird den Beschwerdeführern eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum 19.08.2021 erteilt.

B)       Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text


Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 20.08.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

Schlagworte

gekürzte Ausfertigung subsidiärer Schutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2020:G304.2194481.1.00

Im RIS seit

12.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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