RS Vwgh 1983/6/1 83/08/0015

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Veröffentlicht am 01.06.1983
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Gesundheitswesen - ApG
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs3 litb
VwGG §48 Abs3 Z2 implizit
VwGG §59 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
83/08/0016

Rechtssatz

Stellt eine sowohl zur Bedarfsbeurteilung als auch zur Prüfung der Existenzgefährdung befugte Behörde bei der Eingrenzung des für die Bedarfsbeurteilung als maßgebend erachteten Einzugsgebietes der neuen Apotheke auf die bloße Erleichterung der Heilmittelversorgung durch die in diesem Gebiet wohnende Bevölkerung im Falle der Errichtung der neuen Apotheke (und nicht auf die wesentliche Erleichterung im Sinne der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes) ab, so besteht eine Identität zwischen diesem und dem für die Prüfung der Existenzgefährdung wesentlichen Einzugsgebiet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983080015.X03

Im RIS seit

13.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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