RS OGH 2020/9/17 2Ob60/20t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.2020
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Norm

ABGB §1325
ABGB §1489
ABGB §1497

Rechtssatz

Kann das Schmerzengeld noch nicht global bemessen werden, so unterbricht die Klage auf Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden die Verjährung des Anspruchs.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 60/20t
    Entscheidungstext OGH 17.09.2020 2 Ob 60/20t
    Beisatz: Das gilt auch für jenen Teil des Schmerzengeldes, der schon einer Teilbemessung zugänglich wäre. (T1)
    Beisatz: Die Unterbrechungswirkung bleibt grundsätzlich auch dann aufrecht, wenn während des Feststellungsprozesses eine Globalbemessung möglich wird. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133282

Im RIS seit

11.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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