Norm
ABGB §1325Rechtssatz
Kann das Schmerzengeld noch nicht global bemessen werden, so unterbricht die Klage auf Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden die Verjährung des Anspruchs.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133282Im RIS seit
11.11.2020Zuletzt aktualisiert am
11.11.2020