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GrunderwerbsteuerNorm
BAO §238Beachte
Rechtssatz
Zufolge der im § 3 Abs 2 BAO normierten Akzessorietät der dort genannten Nebenansprüche gelten die Verjährungsbestimmungen des § 238 BAO auch für letztere, dh daß die Verjährung etwa des Säumniszuschlages gemeinsam mit jener des Hauptanspruches eintritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982160081.X07Im RIS seit
13.11.2020Zuletzt aktualisiert am
13.11.2020