RS Vwgh 1984/6/27 82/16/0081

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Veröffentlicht am 27.06.1984
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Grunderwerbsteuer
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §238
BAO §3 Abs2

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
82/16/0083

Rechtssatz

Zufolge der im § 3 Abs 2 BAO normierten Akzessorietät der dort genannten Nebenansprüche gelten die Verjährungsbestimmungen des § 238 BAO auch für letztere, dh daß die Verjährung etwa des Säumniszuschlages gemeinsam mit jener des Hauptanspruches eintritt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982160081.X07

Im RIS seit

13.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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