Index
GrunderwerbsteuerNorm
BAO §212 Abs1Beachte
Rechtssatz
Wird Stundung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt begehrt, so ist das Stundungsansuchen NACH diesem Zeitpunkt wegen Gegenstandslosigkeit abzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982160081.X05Im RIS seit
13.11.2020Zuletzt aktualisiert am
13.11.2020