RS Vwgh 1984/6/27 82/16/0081

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Veröffentlicht am 27.06.1984
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Index

Grunderwerbsteuer
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
82/16/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0929/74 E 21. Mai 1975 VwSlg 4846 F/1975; RS 1

Stammrechtssatz

Die zwangsweise Einbringung einer noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Abgabenschuld kann unter dem Gesichtspunkt eines unerledigten Rechtsmittels nur dann eine Härte bedeuten, wenn der angefochtene Bescheid offenkundig klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtsmittelverfahren zu gewärtigen ist (Hinweis E 30.6.1967, 0349/67).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982160081.X03

Im RIS seit

13.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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