RS Vwgh 1984/6/27 82/16/0081

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Veröffentlicht am 27.06.1984
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Index

Grunderwerbsteuer
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
82/16/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2717/79 E 23. Jänner 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Die Gewährung von Zahlungserleichterungen gemäß § 212 Abs 1 BAO setzt das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörden in die Lage zu versetzen, von dem ihnen eingeräumten Ermessen Gebrauch machen zu können. Bei Fehlen auch nur eines dieser beiden Tatbestandselemente ist den Abgabenbehörden die Bewilligung von Zahlungserleichterungen verwehrt (Hinweis Reeger-Stoll, Die BAO 5, Seite 332).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982160081.X01

Im RIS seit

13.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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