RS Vwgh 1986/2/5 85/09/0016

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Veröffentlicht am 05.02.1986
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Index

Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §68 Abs1
OFG §1 Abs1
OFG §1 Abs2
OFG §14 Abs2 litc

Rechtssatz

Von einer geänderten Rechtslage, die es der Behörde verwehren würde, dass neuerlich gestellte Ansuchen wegen entschiedener Sache zurückzuweisen, kann nur dann gesprochen werden, wenn nach der Abweisung des ersten Ansuchens sich die gesetzlichen Vorschriften, die tragend für diese Entscheidung gewesen waren, so geändert haben, dass sie, hätten sie bereits früher bestanden, eine anders lautende Entscheidung ermöglicht hätte (Hinweis E 18.3.1974, 1078/73, VwSlg 8577 A/1974).

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985090016.X01

Im RIS seit

11.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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