RS Vwgh 2020/9/1 Ra 2019/02/0153

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Veröffentlicht am 01.09.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a Z2
VwGVG 2014 §38

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/04/0174 E 21. Dezember 1993 RS 3

Stammrechtssatz

Werden im Rahmen des § 44a Z 2 VStG betreffenden Spruchteiles

neben der verletzten Strafnorm zur Verdeutlichung noch andere

damit im Zusammenhang stehende, nicht eine selbständige

Strafnorm bildende Bestimmungen zitiert, so bildet dies keinen

Verstoß gegen das Erfordernis der bestimmten Bezeichnung der

verletzten Strafnorm (Hinweis E 19.9.1984, 83/04/0112, VwSlg

11528 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019020153.L01

Im RIS seit

09.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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