RS Vwgh 2020/9/10 Ra 2020/17/0046

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGG §42 Abs2
VwGG §42 Abs3
VwGVG 2014 §44

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/02/0183 B 30. Juli 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Nach einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im ersten Rechtsgang muss auch im zweiten Rechtsgang eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt werden, wenn das konkrete Feststellungen auf Sachverhaltsebene erfordernde Verschulden des Revisionswerbers an den ihm angelasteten Verwaltungsübertretungen noch ungeklärt ist (vgl. VwGH 19.6.2015, Ro 2014/02/0103).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020170046.L02

Im RIS seit

10.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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