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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52Rechtssatz
§ 14 Abs. 3 FSG-GV 1997 verlangt nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung eine bestehende Beeinträchtigung, hervorgerufen durch Sucht- oder Arzneimittel schlechthin, aber nicht, dass die Beeinträchtigung durch eine bestimmte Substanz verursacht wurde. Da das VwG festgestellt hat, dass der Revisionswerber das Kraftfahrzeug in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand gelenkt hat, erübrigte sich das zu den Symptomen der Einnahme bestimmter psychotroper Substanzen beantragte Gutachten und die zur Erörterung dieses Gutachtenszwecks beantragte mündliche Verhandlung.
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019110142.L02Im RIS seit
09.11.2020Zuletzt aktualisiert am
09.11.2020