RS Vwgh 2020/9/18 Ra 2018/06/0244

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Veröffentlicht am 18.09.2020
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Index

L82007 Bauordnung Tirol
50/01 Gewerbeordnung

Norm

BauO Tir 2018 §2 Abs1
BauO Tir 2018 §34
GewO 1994 §74
GewO 1994 §77

Rechtssatz

Eine gewerberechtliche Betriebsanlagenbewilligung vermag eine allenfalls erforderliche baurechtliche Bewilligungen für die Herstellung der Anlage nicht zu ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018060244.L02

Im RIS seit

09.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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