Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1Beachte
Rechtssatz
Hat der Revisionswerber den angefochtenen Beschluss, der mehrere trennbare Spruchpunkte enthielt, in zwei getrennten Revisionen angefochten, ist der vom Revisionswerber in beiden Revisionen pauschal begehrte Aufwandersatz dabei in sinngemäßer Anwendung des § 53 Abs. 2 VwGG so zu beurteilen, als ob der Revisionswerber den angefochtenen Beschluss - mag dieser auch trennbare Absprüche enthalten - in einer Revision angefochten hätte (vgl. VwGH 6.5.1998, 97/21/0613).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030048.L17Im RIS seit
10.11.2020Zuletzt aktualisiert am
10.11.2020