RS Vwgh 2020/9/28 Ra 2020/04/0044

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.2020
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Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006 §19

Rechtssatz

Eine generelle unterschiedliche Behandlung deutsch- und fremdsprachiger Bieter verbietet sich bereits vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040044.L01

Im RIS seit

09.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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