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20/13 Sonstiges allgemeines PrivatrechtNorm
AVG §68 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/03/0131 B 2. Februar 2020 RS 3Stammrechtssatz
Mit Rechtskraft der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung wird nicht nur der Umfang der für die Herstellung und den Betrieb der Eisenbahn im Sinne des § 2 EisbEG 1954 notwendigen Baumaßnahmen verbindlich festgelegt, sondern auch die "projektbezogene" Gemeinnützigkeit (also das Überwiegen der öffentlichen Interessen an der Verwirklichung des durch die Enteignung umzusetzenden Projekts gegenüber gegenläufigen öffentlichen oder privaten Interessen) bindend festgestellt (vgl. VwGH 27.11.2012, 2012/03/0148).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030054.L07Im RIS seit
10.11.2020Zuletzt aktualisiert am
10.11.2020