RS Vwgh 2020/9/30 Ra 2020/03/0054

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Veröffentlicht am 30.09.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8
EisenbahnG 1957 §31e
EisenbahnG 1957 §31f

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/03/0058

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/03/0131 B 2. Februar 2020 RS 2

Stammrechtssatz

Die Parteistellung im eisenbahnrechtlichen Bauverfahren ermöglicht es geltend zu machen, dass durch den Bau und den Betrieb der Tunnelanlage entstehende Schäden am Grundstück und gegebenenfalls Beeinträchtigungen von Leben und Gesundheit nicht ausgeschlossen werden können, damit gegebenenfalls Vorkehrungen zur Hintanhaltung solcher Schäden vorgeschrieben werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030054.L06

Im RIS seit

10.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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