Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/03/0131 B 2. Februar 2020 RS 2Stammrechtssatz
Die Parteistellung im eisenbahnrechtlichen Bauverfahren ermöglicht es geltend zu machen, dass durch den Bau und den Betrieb der Tunnelanlage entstehende Schäden am Grundstück und gegebenenfalls Beeinträchtigungen von Leben und Gesundheit nicht ausgeschlossen werden können, damit gegebenenfalls Vorkehrungen zur Hintanhaltung solcher Schäden vorgeschrieben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030054.L06Im RIS seit
10.11.2020Zuletzt aktualisiert am
10.11.2020