RS Vwgh 2020/9/30 Ra 2020/03/0054

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.2020
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8
EisenbahnG 1957 §31e

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/03/0058

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/03/0073 B 4. September 2018 RS 6

Stammrechtssatz

Zu befürchtende Schäden am eigenen Grundstück, etwa durch Setzungsrisse, können Parteistellung in einem eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren begründen (VwGH 2005/03/0094).

Schlagworte

öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen Lifte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030054.L05

Im RIS seit

10.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten