RS Vwgh 2020/10/1 Ra 2020/19/0133

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.10.2020
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §11
AsylG 2005 §8 Abs1
MRK Art3

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer innerstaatlichen Fluchtalternative kommt es darauf an, ob es dem Revisionswerber möglich sein werde, nach allfälligen Anfangsschwierigkeiten in dem als IFA angenommen Gebiet Fuß zu fassen und dort ein Leben ohne unbillige Härten zu führen, wie es auch andere Landsleute führen können, und nicht, ob dies vollkommen ausgeschlossen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020190133.L02

Im RIS seit

10.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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