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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56Rechtssatz
Auf Grund der Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung durch das angefochtene Erkenntnis ist wohl die Sperrwirkung der ersatzlosen Aufhebung der Entscheidung der Dienstbehörde über den Nachzahlungsanspruch durch das Erkenntnis des VwG aufgehoben. Grundsätzlich gilt aber, dass über die hier nunmehr offenbar allein strittige Frage der Verjährung von Ansprüchen, die sich aus der nunmehr festgesetzten besoldungsrechtlichen Stellung ergeben, mit einem Feststellungsbescheid, der allein die Frage der Verjährung der Ansprüche betrifft, abgesprochen werden darf (vgl. VwGH 19.2.2020, Ra 2019/12/0038).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020120039.L05Im RIS seit
10.11.2020Zuletzt aktualisiert am
10.11.2020