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19/05 MenschenrechteNorm
LDG 1984 §70Rechtssatz
Ist die Dauer des Verfahrens in erster Linie auf den Umstand der Unterbrechung des Disziplinarverfahrens während der Anhängigkeit des gerichtlichen Strafverfahrens gegen den Bediensteten zurückzuführen, so liegt der Milderungsgrunds einer unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer nicht vor (vgl. VwGH 5.9.2013, 2011/09/0147).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020090051.L05Im RIS seit
09.11.2020Zuletzt aktualisiert am
09.11.2020