RS Vwgh 2020/10/12 Ro 2020/09/0009

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Veröffentlicht am 12.10.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Bei einem verkündeten Bescheid und der daran anschließenden schriftlichen Ausfertigung handelt es sich nicht um zwei verschiedene Erledigungen, sondern um eine einheitlich zu betrachtende bescheidmäßige Erledigung der zu entscheidenden Sache (vgl. VwGH 29.5.1996, 93/13/0255).

Schlagworte

Allgemein Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020090009.J03

Im RIS seit

09.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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