Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Rechtssatz
Bei einem verkündeten Bescheid und der daran anschließenden schriftlichen Ausfertigung handelt es sich nicht um zwei verschiedene Erledigungen, sondern um eine einheitlich zu betrachtende bescheidmäßige Erledigung der zu entscheidenden Sache (vgl. VwGH 29.5.1996, 93/13/0255).
Schlagworte
Allgemein Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020090009.J03Im RIS seit
09.11.2020Zuletzt aktualisiert am
09.11.2020