Norm
FBG §40 Abs4Rechtssatz
Als Voraussetzung für die Bestellung eines Nachtragsliquidators genügt neben der Bescheinigung eines als verwertbar anzusehenden Vermögens auch die Notwendigkeit irgendwelcher weiterer Abwicklungsmaßnahmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133275Im RIS seit
09.11.2020Zuletzt aktualisiert am
09.11.2020