RS OGH 2020/9/23 6Ob28/20s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.2020
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Norm

UGB §147
RL-BA 2015 §31
RL-BA 2015 §21 Abs2

Rechtssatz

Die Übertragung der Befugnis zur gerichtlichen Abberufung von Liquidatoren aus wichtigem Grund gemäß § 147 UGB an ein Schiedsgericht ist nicht zulässig.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 28/20s
    Entscheidungstext OGH 23.09.2020 6 Ob 28/20s
    Beisatz: Die gerichtliche Abberufung des Liquidators aus wichtigem Grund gemäß § 147 UGB ist auch nicht als „persönlicher Streit“ eines Rechtsanwalts mit einem anderen Rechtsanwalt aus der Berufsausübung anzusehen, der von der Schlichtungsklausel des § 21 Abs 2 RL-BA 2015 erfasst wäre. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133279

Im RIS seit

10.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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